Afrikanische Schweinepest
ASP-Ausbruch im Landkreis Emmendingen
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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 25. Mai 2022 einen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen in einem Betrieb bei Forchheim im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg bestätigt.
Kurz zusammengefasst:
- Lokales Ausbruchsgeschehen, das sich wahrscheinlich gut eingrenzen und eliminieren lässt.
- Freilandhaltung mit 35 Masttieren betroffen. Laut Behörden präventiv vorbildlicher Betrieb, doppelt eingefriedet.
- Aktuell wird von einem menschlichen Eintrag ausgegangen.
- Bislang keine Hinweise auf infizierte Wildschweine.
- Keine pflanzlichen Produkte und andere Tierhaltungsbetriebe ohne Schweine von Verbringungsverboten betroffen (Rindfleisch, Milch, Stroh, Heu etc.).
- Stand-Still in den Restritkionszonen (s.u.).
- In den Restriktionszonen werden nur wenig Schweine gehalten (58 Betriebe mit in Summe rund 1000 Schweinen; neben dem Seuchenbetrieb liegt ein weiterer Betrieb in der Sperrzone, rund 300 Schweine).
Aktuelle Situation
- Der Seuchenbetrieb wurde bereits gekeult.
- In der Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km gilt:
- Es dürfen keine Schweine in und aus Betrieben verbracht werden (gilt ebenso für Schweinefleischerzeugnisse, tierische Nebenprodukte und Zuchtmaterial).
- Aufstallungsgebot für alle Freilandbetriebe und Schweinehaltungen mit Auslauf.
- Die Schutzzone umfasst die Teile der Gemarkungen der Gemeinden Endingen, Forchheim, Kenzingen, Malterdingen, Riegel, Weisweil und Whyl.
- In der Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km gilt:
- Es gilt aktuell ein Stand-Still, analog zur Schutzzone.
- Aufstallungsgebot für alle Freilandbetriebe und Schweinehaltungen mit Auslauf.
- Die betroffenen Gemeinden sind in den Allgemeinverfügungen der Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenaukreis definiert.
Diese beiden Restriktionszonen bezeichnet man als Sperrzone III: Ein ASP-Restriktionsgebiet, welches bei ASP-Ausbruch beim Hausschwein eingerichtet wird. Das Gebiet ist im Anhang I Teil III der Durchführungsverordnung (EU)2021/605 gelistet. Die Restriktionsgebiete erstrecken sich auf die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis und nach Frankreich. Des Weiteren besteht die Option, dass die zuständige Behörde auch bei einem Ausbruch in einem Hausschweinebestand erforderlichenfalls eine Sperrzone I einrichtet (ehemals Pufferzone). Diese Zone kann mit zusätzlichen Verbringungsverboten einhergehen. In Deutschland ist aber zumindest die innerstaatliche Verbringung aus dieser Zone gestattet. Baden-Württemberg hat bis jetzt keine Sperrzone I eingerichtet.
Bevorstehende Maßnahmen
In den Restriktionszonen werden Suchteams mit Hunden und Drohnen eingesetzt, um möglichwerweise infizierte und tote Wildschweine zu finden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) rechnet damit, dass innerhalb einer Woche das gesamte Gebiet abgesucht werden kann.
Aktuelle Bewertung der Situation
Da es sich um einen ASP-Fall im Hausschweinebereich handelt, lässt er sich vermutlich analog zu den Fällen von ASP bei Hausschweinen seinerzeit in Brandenburg und zuletzt im Landkreis Rostock gut eingrenzen und eliminieren. Es bleibt abzuwarten, was die laufenden Untersuchungen vor Ort in den nächsten Tagen ergeben. Bleibt es beim Ausbruch der Hausschweine-ASP, so gelten die Restriktionen erfahrungsgemäß für einen Zeitraum von sechs Wochen bis zu drei Monaten. Beim Nachweis der Wildschweine-ASP würde das Seuchenende frühestens nach einem Jahr möglich sein, so die Aussage der Veterinärseite.
Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
- Tierseucheninformationssystem mit allen Fällen und Restriktionsgebieten
- FAQ und Pressekonferenz des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 der Kommission vom 7. April 2021
- Schweinepest-Verordnung
- Handlungsanleitung für die Landwirtschaft (MLR)
- Verband der Fleischwirtschaft - ASP-Muster-Krisenhandbuch
Quelle: LBV, MLR