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KARTELLAMT VERHÄNGT MI LLIONENSTRAFEN

Preisabsprachen bei Bier


Das Bundeskartellamt hat im sogenannten Vertikalfall im Lebensmittelhandel weitere Kartellverfahren abgeschlossen und erneut Bußgelder gegen Handelsunternehmen in einer Gesamthöhe von 90,5 Mio. Euro verhängt. Im Fokus der Ermittlungen standen in diesem Teil des Gesamtverfahrens Absprachen zwischen der Brauerei Anheuser Busch InBev Germany Holding GmbH, Bremen (AB InBev), und Händlern über die Ladenpreise von Bieren, insbesondere der Marken „Beck’s“, „Franziskaner“ und „Hasseröder“.

Absprachen fanden unter anderem bei der Marke „Beck’s“ statt

Bußgeldbescheide wurden gegen die folgenden Unternehmen verhängt: A. Kempf Getränkegroßhandel GmbH, Offenburg, EDEKA Handelsgesellschaft Minden-Hannover mbH, Minden, EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH, Moers, EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH, Gaimersheim, EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbH, Offenburg, EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen GmbH, Rottendorf, METRO AG, Düsseldorf, und NETTO Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte. Gegen AB InBev und das Handelsunternehmen REWE Zentral – Aktiengesellschaft, Köln, wurden wegen frühzeitiger und umfassender Kooperation mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Ermittlungen keine Bußgelder verhängt.

Bußgelder im Bereich Süßwaren
Außerdem erging noch je ein Bußgeldbescheid im Bereich Süßwaren wegen Preisbindungen bei Haribo-Produkten gegen das Unternehmen Lidl Stiftung & Co. KG sowie im Bereich Kaffee wegen Preisbindungen bei Melitta-Produkten gegen die Dirk Rossmann GmbH.

Verbotene Absprachen in den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte
Der gesamte Verfahrenskomplex, der mit Durchsuchungen im Januar 2010 seinen Anfang nahm und zu den aufwändigsten Bußgeldverfahren des Bundeskartellamtes zählte, ist damit nahezu abgeschlossen. Wegen verbotener Absprachen zwischen Herstellern und Handelsunternehmen über die Ladenpreise in den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte hat das Bundeskartellamt ein vorläufiges Gesamtbußgeld in Höhe von gut 242 Mio. Euro verhängt. Gegen drei Unternehmen in den Bereichen Süßwaren und Bier ist das Verfahren vor dem Bundeskartellamt noch offen und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten abgeschlossen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die betroffene Brauerei hat beim Absatz ihrer wichtigsten Biermarken mehrfach Erhöhungen der Ladenpreise mit den Händlern abgesprochen und die Einzelheiten, insbesondere die Stichtage und die Höhe der jeweiligen Preisanhebung, zwischen diesen koordiniert. Die Händler hatten die Erwartungshaltung, dass die Brauerei dafür sorgt, dass die Erhöhung gleichzeitig auch bei konkurrierenden Händlern umgesetzt wird. Leidtragende solcher systematischen Preisbindungspraktiken sind die Endverbraucher.“

Bußgeldmindernd hat sich ausgewirkt, dass die Bescheide ‑ mit Ausnahme des Bescheids gegen Rossmann ‑ im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) ergangen sind. Rossmann hat gegen den an das Unternehmen gerichteten Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden wird. Soweit in einem weiteren Fall das Bußgeld noch nicht rechtskräftig ist, kann gegen diesen Bescheid ebenfalls Einspruch eingelegt werden.



Autor: Bundeskartellamt



 

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