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Haftpflichtversicherungen

Rechtssicherheit für Nutztierhalter


Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland zieht für die Nutztierhalterinnen keine speziellen Anforderungen für ihre Tierhaftpflichtversicherungen nach sich. Das ist das Ergebnis eines Gespräches des Amtschefs des baden-württembergischen Umweltministeriums, Helmfried Meinel, mit Vertretern der deutschen Versicherer in Berlin.


Weitere Infos zum Wolf



„Ich bin froh über die heutige Klarstellung, dass die von Nutztierhalterinnen und ‑Hhaltern geäußerten Sorgen unbegründet sind. Das sorgt für Rechtssicherheit“, sagte Ministerialdirektor Meinel. Seitdem ein Wolf im Nordschwarzwald sesshaft geworden ist, haben vor allem Schaf- und Ziegenhalterinnen und ‑halter in Baden-Württemberg befürchtet, für die von ausgebrochenen Tieren verursachten Schäden könnten spezielle versicherungsrechtliche Anforderungen gelten, wenn ein Wolf für den Ausbruch der Tiere aus der Koppel ursächlich war. „Nach Auskunft von Experten der landwirtschaftlichen Versicherer macht es hingegen für den Eintritt der Tierhalterhaftpflichtversicherung keinen Unterschied, ob die Schafe vor einem freilaufenden Hund geflohen sind, ob sie von einem hupenden Auto, von einem Jogger oder ob sie von einem Wolf aufgeschreckt wurden.“

Ohnehin profitieren gewerbliche Nutztierhalterinnen und ‑halter von einem Haftungsprivileg im Bürgerlichen Gesetzbuch. Demnach sind sie nicht schadensersatzpflichtig, wenn ihre Tiere sachgemäß eingezäunt gewesen sind. „Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss im Einzelfall geprüft werden“, so Meinel. „Aber auch insofern haben die Versicherungsexperten klargestellt, dass die Versicherer die Anforderungen an ein sachgerechtes Einzäunen im Schadensfall unabhängig davon prüfen, ob in dem betroffenen Gebiet ein Wolfsvorkommen bekannt ist oder nicht.“

„Je besser Schafe und Ziegen eingezäunt sind, desto unwahrscheinlicher ist ihr Ausbruch“, betonte Helmfried Meinel weiter. „In der Förderkulisse Wolfsprävention erstattet das Land 90 Prozent der Anschaffungskosten für Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune“, sagte der Amtschef des Umweltministeriums. „Ich hoffe, dass möglichst viele der Nutztierhalterinnen und ‑halter unser Angebot nutzen. Sie verringern damit nicht nur die Gefahr von Übergriffen durch Hunde oder einen Wolf, sondern auch ihr generelles Risiko, einen Haftpflichtschaden ersetzen zu müssen.“ Denn dann sei es auch umso unwahrscheinlicher, dass – aus welchem Grund auch immer – ausgebrochene Tiere zum Beispiel auf Straßen oder Schienen Autos und Züge beschädigen könnten, für die die Nutztierhalterinnen und ‑halter oder, wenn vorhanden, ihre Haftpflichtversicherung Schadensersatz leisten müssten.

Mehr Informationen zur Versicherung erhalten Sie bei der LBV-U



Autor: UM


 

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