Förderkulisse Wolfsprävention
Position der Gehegewildhalter
Bewertung der Förderkulisse Wolfsprävention des Umweltministeriums
Baden-Württemberg (UM)
Die Förderkulisse ist ein Schritt in die richtige Richtung, kann aber nur der Anfang sein. Es sind weiterhin wichtige Fragen offen, die für die Weidehaltung allgemein aber insbesondere für die Gehegewildhaltung sehr bedeutsam sind:
Offen sind beispielsweise folgende Fragen:
- Haftungsfragen beim Ausbruch von Weidetieren durch Wolfsangriffe
- Zusätzlicher Arbeitsaufwand (vor allem bei Fremdfirmeneinsatz)
- geforderte Spannungshöhen (4000 Volt bei 500 Ohm) sind je nach Witterung und Zaunlänge schwer aufrechtzuerhalten
Das mit Abstand größte Risiko für die Weidetierhalter ist die mögliche zivil-, öffentlich- und strafrechtliche Haftung für die Folgen eines durch Wolfsangriffe verursachten Ausbruchs von Weidetieren. Der Wildhalterverband fordert eine rechtlich umfassende Befreiung der Weidetierhalter von ihrem Haftungsrisiko in solchen Fällen.
Für die Gehegewildhalter sind die Eckpunkte der Förderung mit der Anschaffung von technischen Mitteln und den aufgeführten Materialien nicht ausreichend. Der Förderschwerpunkt liegt auf Prävention durch elektrische Schutzeinrichtungen bzw. durch Herdenschutzhunde.
Beides ist aber im Falle der Gehegewildhaltung nur schwer, bzw. gar nicht umsetzbar. Herdenschutzhunde scheiden aufgrund der kleinteiligen Struktur der Gehegewildhaltung grundsätzlich aus. Für die elektrische Absicherung sind aufgrund der Gehegegrößen umfangreiche stromführende Leitungen erforderlich. Die Gehege befinden sich meist nicht in der Nähe von Einrichtungen mit regulärem Stromanschluss, so dass der Einsatz von Batterien erfolgen müsste. Dabei bestehen erhebliche Zweifel, ob die geforderte elektrische Absicherung mit zumutbarem Aufwand stabil zu betreiben ist.
Da eine elektrische Absicherung der Gehege nicht sinnvoll machbar erscheint, bleibt nur die Einrichtung einer untergrabungssicheren Ergänzung in Form sogenannter „Winkelschürzen“. Diese müssen aber stabil an die bestehenden Zäune angeschlossen werden. Dazu sind entsprechende Erdarbeiten erforderlich, die durch die Lage der Gehege im Wald, durch Wurzeln, Felsen aber auch Wege zusätzlich erschwert werden.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen müssen in der Regel Fremdfirmen mit erheblichem Kostenaufwand beauftragt werden. Bei den unter dem Punkt 2.1. der Förderkulisse genannten Fördermöglichkeiten fehlt dieser Punkt. Nach vorsichtigen Schätzungen kann deshalb allerhöchstens nur die Hälfte des tatsächlich anfallenden Gesamtaufwandes in Ansatz gebracht werden. Bei erwarteten Fremdkosten von ca. 4000,- bis 5000,- Euro je Hektar und einer durchschnittlichen Gehegegröße von rund vier Hektar ergeben sich Mitglieder
Autor: Verband für landwirtschaftliche nutztierartige Haltung von Wild e.V.