Euro-Banknoten als Zahlungsmittel
Wie Sie Rundfunkgebühren sparen und die Geldreform fördern
Handelsblatt-Journalist Dr. Norbert Häring beobachtet kritisch die Aktivitäten der Europäischen Zentralbank (EZB), Frankfurt am Main, und engagiert sich für ein besseres Geldsystem in der EU. In seinem Blog unter http://norberthaering.de finden sich laufend interessante Hintergrundinformationen zur Geldwirtschaft.
Der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
Unter dem Titel „Wie man ganz legal die Runkfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt“ vom 8. Mai 2015 erläutert Häring, was nach dem Bundesbankgesetz „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ ist – nämlich „auf Euro lautende Banknoten“. Das bedeutet, staatliche und halbstaatliche Stellen wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf www.rundfunkbeitrag.de dürfen „die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen“.
Widerruf der Einzugsermächtigung für Rundfunkgebühren
Der Journalist, „kein Bargeldfanatiker“, wie er bekundet, hat so im Februar 2015 seine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühren widerrufen. Auf die Aufforderung, das Geld zu überweisen, bat er Anfang März um Mitteilung, „wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können“. Seither hat er vom Beitragsservice noch nicht erneut Post erhalten.
Der Verfechter einer Geldreform ist „Demokrat genug“, um die Rundfunkgebühren zu bezahlen, wie er versichert. Er will künftig auch nicht alle seine Rechnungen in bar entrichten. Das wäre ihm „viel zu zeitraubend“.
Aufruf an Sparfüchse und Kritiker des Geldsystems
Doch Häring ruft „alle Sparfüchse und alle, denen unser derzeitiges Geldsystem auf die Senkel geht“, auf, es ihm nachzutun und ein Zeichen gegen den „gesetzeswidrigen Zustand“ zu setzen, dass „staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel (Euro-Banknoten; Anm. d. Red.) nicht mehr akzeptieren“, also die Barzahlung nicht anbieten oder zulassen. Der Finanzexperte möchte „mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicherweise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann“.
Auf seiner Website unter http://norberthaering.de informiert Häring über die rechtlichen Grundlagen für sein Vorgehen. Die Leser hält er über den Fortgang auf dem Laufenden und nimmt gerne Hinweise entgegen.
Autor: hk