Sozialwahl 2023
Liste 3 für Baden-Württemberg
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Kurz vor Weihnachten hat der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mehrere Entscheidungen zur Zulassung von Vorschlagslisten und Listenplätzen getroffen. In der Gruppe der Arbeitgeber und der Gruppe der Arbeitnehmer wurde jeweils nur eine Liste eingereicht, so dass die vorgeschlagenen Bewerber mit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2023 als gewählt gelten (Friedenswahl). In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte wurden insgesamt neun Vorschlagslisten zugelassen, so dass es hier zu einer Wahl mit Wahlhandlung kommen wird.
Der SVLFG-Wahlausschuss hat die Liste der „Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ auf Listenplatz Nr. 3 festgelegt. In den kommenden Wochen wird die SVLFG zunächst alle bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmen anschreiben, um mittels Fragebogen den Kreis der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte festzustellen. Wahlunterlagen erhalten dann nur die wahlberechtigten Versicherten, die den Fragebogen zurückgesendet haben. Wenn Sie daher an der Wahl teilnehmen möchten, sollte der Fragebogen nach Erhalt umgehend ausgefüllt und zurückgesendet werden.