Sozialwahl 2023
Fragebogen ausgefüllt und zurückgesendet, wie geht es weiter?
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Nach Feststellung der Wahlberechtigung auf Grund des von den wahlberechtigten Unternehmern und Ehegatten, sowie auch Altenteiler mit Rückbehaltsflächen, ausgefüllten und zurückgesendeten Fragebogens, über den Status als „Selbständiger ohne fremde Arbeitskräfte“, werden ab dem 11. April 2023 die persönlichen Wahlunterlagen durch die SVLFG an die Wahlberechtigten versendet.
Nachweis der Wahlberechtigung ist noch möglich:
Sollten Wahlberechtigte den Fragebogen noch nicht ausgefüllt und im vorfrankierten Umschlag zurückgesendet haben, besteht weiterhin noch die Möglichkeit, die Wahlberechtigung gegenüber der SVLFG via Fragebogen anzuzeigen. Nur so kann das eigene Wahlrecht wahrgenommen werden.
Haben Wahlberechtigte den Fragebogen verlegt oder entsorgt, kann bei der SVLFG derzeit noch ein neues Exemplar telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
- Kontakt für Wahlberechtigte: Tel 0800 5 892716 (gebührenfrei) oder E-Mail: fragen-sozialwahl@svlfg.de
Nach Eingang der Wahlunterlagen bei den Wahlberechtigen, müssen diese zur Wahrnehmung des Wahlrechts, die Unterlagen ausgefüllt im vorfrankierten Umschlag zurücksenden. Den Wahlberechtigten entstehen hierbei keine Kosten.
Die Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 31. Mai 2023, bei der SVLFG eingegangen sein. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr in das Ergebnis der Wahl einbezogen werden. Aus diesem Grunde ist der frühzeitige Versand wichtig zur eigenen Wahrung des Wahlrechts.
Einen Erklärfilm zur Sozialwahl 2023 und eine ausführliche Darstellung bezüglich des Ausfüllens und Zurücksendens der Wahlunterlagen finden Wahlberechtigte auf der Homepage der SVLFG unter www.svlfg.de/sozialwahl
Sollten Wahlberechtigte in der Zeit nach dem 11. April 2023 bis zum 11. Mai 2023 keine Wahlunterlagen erhalten, besteht bis einschließlich 19. Mai 2023 die Möglichkeit, dies bei der SVLFG über die oben benannten Kontaktdaten für Wahlberechtigte zu melden und die Ausstellung sowie den Versand zu beantragen.
Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht unbedingt wahr! Für eine weiterhin gute soziale Absicherung der baden-württembergischen Bauernfamilien: Wählen Sie Liste 3 – und Baden-Württemberg ist dabei!
Autor: Katja Kuplich, LBV