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Sozialwahl 2023

Fragebögen bis 31. März 2023 ausgefüllt zurückschicken!


Zur Themenseite www.lbv-bw.de/Sozialwahl

Für die Feststellung der Wahlberechtigung muss die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) über Fragebögen den Status als „Selbständiger ohne fremde Arbeitskräfte“ abklären. Dazu wurden alle bei der Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmer angeschrieben; diese Fragebögen sind mittlerweile bei nahezu allen Unternehmern angekommen.

 



Diese Fragebögen müssen unbedingt ausgefüllt an die SVLFG zurückgesendet werden und bis spätestens zum 31. März 2023 bei der SVLFG eingegangen sein, damit Wahlunterlagen an die Berechtigten (Unternehmer und Ehegatten, auch Altenteiler mit Rückbehaltsflächen) verschickt werden können.

Einige Wahlberechtigte haben den Fragebogen mangels Kenntnis über dessen Bedeutung bereits entsorgt. Die SVLFG versendet auf entsprechende telefonische oder schriftliche Anforderung umgehend ein neues Exemplar! www.svlfg.de/sozialwahl

Kontakt für Wahlberechtigte: Tel 0800 5 892716 (gebührenfrei) oder E-Mail: fragen-sozialwahl@svlfg.de

Deshalb: wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss jetzt die Fragebögen ausfüllen und zurückschicken! Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht unbedingt wahr! Für eine weiterhin gute soziale Absicherung der baden-württembergischen Bauernfamilien: Wählen Sie Liste 3 – und Baden-Württemberg ist dabei!



Autor: Schumacher, LBV


 

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