Sozialwahl 2023
Bis 31. Mai 2023 Stimme abgeben!
Noch bis zum 31. Mai 2023 Wahlrecht wahrnehmen und Liste 3 – für Baden-Württemberg wählen - Zur LBV-Themenseite www.lbv-bw.de/Sozialwahl
Der Versand der Wahlunterlagen hat begonnen. Nun liegt es an den Wahlberechtigten, ihr Recht auf Mitbestimmung wahrzunehmen. Für eine weiterhin gute soziale Absicherung der baden-württembergischen Bauernfamilien: Wählen Sie Liste 3 – und Baden-Württemberg ist dabei!
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 31. Mai 2023, bei der SVLFG eingegangen sein. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr in das Ergebnis der Wahl einbezogen werden. Aus diesem Grunde ist der frühzeitige Versand wichtig zur eigenen Wahrung des Wahlrechts.
Bei einer Briefwahl gibt es klare Vorgaben, was in welchen Umschlag gehört. Sollten Wahlberechtigte die Reihenfolgen-Vorgabe übersehen, ist die Stimme ungültig.
Einen Erklärfilm zur Sozialwahl 2023 und eine ausführliche Darstellung bezüglich des Ausfüllens und Zurücksendens der Wahlunterlagen finden Wahlberechtigte auf der Homepage der SVLFG unter www.svlfg.de/sozialwahl
Durch den bereits vorfrankierten Rückumschlag entstehen den Wahlberechtigen auch keine gesonderten Kosten.
Sollten Sie als Wahlberechtigter nach Einreichen des Fragebogens zur Feststellung der Wahlberechtigung bis zum 11. Mai 2023 keine Wahlunterlagen erhalten, besteht bis einschließlich 19. Mai 2023 die Möglichkeit, dies bei der SVLFG über die untern benannten Kontaktdaten zu melden und die Ausstellung sowie den Versand zu beantragen.
Wichtig: Der Nachweis der Wahlberechtigung ist immer noch möglich:
Sollten Wahlberechtigte den Fragebogen noch nicht ausgefüllt und im vorfrankierten Umschlag zurückgesendet haben, besteht weiterhin noch die Möglichkeit, die Wahlberechtigung gegenüber der SVLFG via Fragebogen anzuzeigen. Nur so kann das eigene Wahlrecht wahrgenommen werden. Holen Sie dies daher bitte unverzüglich nach, sofern Sie Ihr Wahlrecht nutzen wollen!
Haben Wahlberechtigte den Fragebogen verlegt oder entsorgt, kann bei der SVLFG derzeit noch ein neues Exemplar telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Aber auch hierzu sollten Sie schnellstmöglich agieren.
Kontakt für Wahlberechtigte: Tel 0800 5 892716 (gebührenfrei) oder E-Mail: fragen-sozialwahl@svlfg.de
Autor: Kuplich, LBV