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Jahressteuergesetz

Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssteuersatzes


Mit Wirkung zum 6.12.2024 trat das Jahressteuergesetz 2024 in Kraft. Wir zeigen Ihnen in Kürze, was nun gilt.



Trotz der Einwände des DBV und der Entschließung des Bundesrates, welche der Bundesregierung einen Verzicht zur Absenkung des Pauschalierungssteuersatzes noch im Jahr 2024 nahelegten, trat das Jahressteuergesetz 2024 vollumfänglich mit Wirkung zum 06.12.2024 in Kraft.

Damit gelten die nachfolgenden Pauschalierungssätze des § 24 UStG. Dabei ist stets auf den Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung oder Leistung abzustellen. Der Zeitpunkt der Zustellung oder der Erstellung von Rechnungen ist damit irrelevant.

  • 9,0 % gelten vom 01.01.2024 bis zum 05.12.2024
  • 8,4 % gelten vom 06.12.2024 bis zum 31.12.2024
  • 7,8 % gelten ab dem 01.01.2025

Bei der Erstellung von Ausgangsrechnungen, Verwendung von Kassensystemen und der Kontrolle von Gutschriften sollten daher Anwender der Pauschalierungsregel auf den korrekten Steuersatz, je nach Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, achten. In Zukunft soll der Satzautomatisiert berechnet und per Verordnung festgelegt werden, sodass kein Gesetzgebungsverfahren zur Festlegung benötigt wird. Diese Vorgehensweise ist bei wiederkehrenden Entscheidungen anerkannt. Jedoch gilt es hier, weiterhin Datengrundlage und Berechnungsmethode kritisch zu hinterfragen und Verbesserungen zu erreichen.

Mehr dazu finden Sie hier »



Quelle: DBV/LBV

 

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