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Volksantrag will Naturschutz und Landwirtschaft zusammenbringen. Regionales Lebensmittelangebot erhalten.


Artenschutz mit der heimischen Landwirtschaft.

Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) und der Landes-bauernverband (LBV) haben gemeinsam mit dem Badischen Weinbauver-band und dem Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ beim Landtag eingereicht. „Mit dem Volksantrag möchten wir nochmals das Bekenntnis der Landwirtschaft zum erfolgreichen Weg des kooperativen Naturschutzes bekräftigen. Die Bauern-familien sind bereit, sich in dieser Weise für noch mehr Artenschutz zu en-gagieren“, betonen die beiden Bauernpräsidenten Joachim Rukwied und Werner Räpple.



Dass die Bauern im Land den Natur- und Artenschutz ernst nehmen, beweisen die Fakten: Mit knapp 400.000 Hektar besonders naturverträglicher Bewirtschaftung, davon rund 40.000 Hektar Vertragsnaturschutz und zusätzlich fast 200.000 Hektar ökologischem Landbau, ist Baden-Württemberg führend beim Naturschutz in der Landwirtschaft. „Natürlich wollen wir diese Erfolgsgeschichte weiterentwickeln und ausbauen“, erläutert Werner Räpple, Präsident des BLHV. „Die Bauernfamilien haben unsere einzigartige, vielfältige Landschaft entscheidend geprägt und empfinden deshalb auch eine besondere Verantwortung, diese mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten, macht Joachim Rukwied, Präsident des LBV klar.

Flächendeckende Landwirtschaft im Land erhalten

Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist es, sichere und qualitativ hochwertige Le-bensmittel für unsere Mitbürger zu erzeugen. „Dazu müssen wir unsere Äpfel, Beeren, Weintrauben oder das Gemüse vor Schädlingen und Krankheiten schüt-zen“, erklärt Franz Josef Müller, Präsident des LVEO. Die Erzeugung von Le-bensmitteln bedeutet immer einen gewissen Eingriff in die Natur. Dieser wird allerdings vorher sorgfältig abgewogen und möglichst gering gehalten. Das gilt für die konventionelle Landwirtschaft genauso wie für die ökologische.

Notwendig sind Rahmenbedingungen, die auch zukünftig im Land flächendeckend Landwirtschaft ermöglichen. „Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere Mitbürger im Land weiterhin unsere regional erzeugten Lebensmittel und keine Importe wollen. Spätburgunder, Riesling, Trollinger oder Lemberger, was wäre Baden-Württemberg ohne seine Weine?“, fragt Kilian Schneider, Präsident des Badischen Weinbauverbands.

Konfrontation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft auflösen

Das proBiene-Volksbegehren setzt die heimischen Bauernfamilien mit Verboten unter Druck, raubt ihnen die Perspektive und spielt Landwirtschaft und Natur-schutz gegeneinander aus. „Unser Volksantrag soll Naturschutz und Landwirt-schaft zusammenbringen. Wir sind überzeugt, dass mehr Artenschutz nur mit einer regional verwurzelten Landwirtschaft und nicht gegen sie machbar ist“, betont Joachim Rukwied. „Darüber hinaus müssen wir alle, von Landwirtschaft über Industrie bis hin zum einzelnen Bürger, jeder nach seinen Möglichkeiten einen Beitrag für mehr Artenschutz leisten“, fordert Werner Räpple. Alle vier Präsidenten machen deutlich, dass die Gründe für das Artensterben vielfältig sind. Dem müsse mit gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen Rechnung getragen werden.

Mit dem Volksantrag werden konkrete Vorschläge und Forderungen gemacht, die Artenschutz und Landwirtschaft miteinander vereinen und Umweltschutz zur Ge-meinschaftsaufgabe machen. Er ist ein Beitrag, der die Konfrontation zwischen Natur- und Umweltschutz auflösen will, noch mehr Artenschutz ermöglicht und den Bauernfamilien gleichzeitig eine Perspektive bietet. Die vier Präsidenten rufen die Bevölkerung und Bauernfamilien auf, den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Nach Ablauf einer vorgegebenen Frist beginnt die Stimmensammlung für den Volksantrag am 17. Oktober 2019.

Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V.
Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.
Badischer Weinbauverband e.V.
Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V.


Hintergrund:
Was ist ein Volksantrag: Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht, einen so genannten Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg an-schließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zu Stande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen.

Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“: Gemeinsam haben die Bauernverbände Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptver-band (BLHV) zusammen mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbs-obstbau Baden-Württemberg (LVEO) diesen Volksantrag initiiert und am Mittwoch, den 2. Oktober 2019 offiziell beim Landtag angezeigt. In zehn Punkten fordern die Initiatoren den Landtag auf, für den Erhalt unserer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft als herausragenden Wert einzutreten und für die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Landwirte zu werben.

 





 

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