Sonderprogramm der biologischen Vielfalt 2018/19
Ziel des Sonderprogrammes ist die Sicherung heimischer Arten, Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume – funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln. Für 2018/19 hat das Sonderprogramm eine Mittelausstattung von 36 Millionen Euro erhalten. Davon stellt das Land für Monitoringsmaßnahmen 6 Millionen Euro zur Verfügung. Monitorings werden für Insekten, FFH-Arten, Brutvögel, Fledermäuse und Waldlebensräume betrieben.
Autor: LBV