Ökologische Vorrangflächen Baden-Württemberg (ÖVF)
Eine landwirtschaftlich produktive Nutzung bleibt unter bestimmten Bedingungen aber zulässig. Dazu gehört zum Beispiel der Anbau von Eiweißpflanzen, die den Stickstoff im Boden binden oder der Anbau von Zwischenfrüchten. Die Summe aller Maßnahmen hierfür liegt bei 94.627 Hektar.
Maßnahmen sind bspw.: brachliegende Flächen, Hecken/ Knicks, Baumreihen, Feldgehölze, Feldraine, Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, Honigbrache (einjährig), Miscanthus und Durchwachsene Silphie.
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Autor: LBV