Extensivierung der Wiesenbewirtschaftung
In Baden-Württemberg ist seit Juli 2011 eine Umwandlung von Grünland in Ackerland verboten (Grünlandumbruchverbot). Damit können wertvolle Wiesen und Weiden nicht mehr in Ackerflächen umgewandelt werden. Viele Wiesen und Weiden in Baden-Württemberg stehen unter besonderem Schutz.
In Baden-Württemberg weisen die sogenannten FFH-Mähwiesen eine hohe floristische Vielfältigkeit auf (LUBW 2013). Bezogen auf den Gesamtbestand der FFH-Mähwiesen Deutschlands befinden sich 44 Prozent des Lebensraumtyps Flachland-Mähwiesen und rund 19 Prozent des Typs Bergmähwiesen in Baden-Württemberg. Mit sogenannten Managementplänen werden diese Lebensraumtypen in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort gesichert und entwickelt.
Die Grünlandbewirtschaftung dient der Futtererzeugung. Der Schnittzeitpunkt und die Artenzusammensetzung des Aufwuchses haben entscheidenden Einfluss auf die Futterqualität. Eine hohe Futterqualität ist in der Milchkuhhaltung auch aus
Gründen des Tierwohls sehr wichtig. Auch Pferdehalter legen großen Wert auf gutes Heu.
Durch verschiedene Maßnahmen wie das Stehenlassen von Altgrasstreifen, die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland oder den Erhalt von artenreichem Grünland trägt die Landwirtschaft im Land zum Artenschutz bei. Die Bewirtschaftung durch die Landwirtschaft kann artenreiche Grünlandlebensräume sichern.
Autor: LBV