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Pressemitteilung

Volksbegehren: Richtige Ziele, falsche Maßnahmen


Viele Bauernfamilien fürchten um ihre Existenz

Das Stuttgarter Innenministerium hat heute das „Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt in Baden-Württemberg“ für rechtlich zulässig erklärt. „Die Ziele des Volksbegehrens sind richtig, die Maßnahmen aber völlig überzogen. Diese könnten zum Treiber des Strukturwandels werden“, sagt Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV). „Wir Bauernfamilien bekennen uns zum Artenschutz. Das haben wir durch unser großes Engagement bei freiwilligen Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz bereits bewiesen.“ LBV-Faktencheck zum Volksbegehren Rettet die Bienen



Die Landwirte im Land wirtschaften bereits auf knapp 400.000 Hektar Fläche besonders naturverträglich, zusätzlich betreiben die Bauernfamilien fast 200.000 Hektar ökologischen Landbau. „Der vorgelegte Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz – ‚Rettet die Bienen‘ in Baden-Württemberg gefährdet nicht nur diese Erfolgsgeschichte, sondern auch die Existenz unsere Familienbetriebe im Land“, ist sich Rukwied sicher.

Artenschutz mit der Landwirtschaft statt gegen sie
„Ein völliges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten würde für viele Bauernfamilien das Aus bedeuten, beispielsweise für Obstbauern am Bodensee oder Winzer am Kaiserstuhl und Stromberg sowie viele Ackerbaubetriebe. Das gilt für konventionelle Betriebe genauso wie für Ökobetriebe“, sagt Rukwied. „Notwendig sind machbare Lösungen und nicht radikale Vorgaben, die den Bauernfamilien die Zukunftsperspektive rauben.“ Zudem müsse der Ausbau des Ökolandbaus der tatsächlichen Verbrauchernachfrage folgen und dürfe den Markt für die Biobauern nicht kaputt machen. „Artenschutz mit der Landwirtschaft statt gegen sie, muss unser aller Ziel sein“, fordert Rukwied.

Artenschutz gibt es nicht kostenlos
Die Vorschläge des Volksbegehrens werden erhebliche Kosten verursachen. Das Land ist gefordert, für die heimischen Betriebe gangbare Alternativen aufzuzeigen und diese dann auch finanziell zu unterstützen. Allein der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 50 Prozent wird das Land ab 2035 schätzungsweise mindestens 140 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich kosten. Darüber hinaus werden Reduktionsziele für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne finanzielle Unterstützung durch das Land nicht möglich sein. „Um den Pflanzenschutzmitteleinsatz sinnvoll zu reduzieren, brauchen wir machbare Alternativen, die teilweise noch zur Praxisreife geführt werden müssen. Technische Lösungen für das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel sind teuer und es ist unabdingbar, dass dazu die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum massiv ausgebaut wird. Ohne geeignete Rahmenbedingungen werden wir die notwendigen Innovationen nicht nutzen können“, zeigt Rukwied auf.

Für den Artenschutz sind gesamtgesellschaftliche Lösungen gefragt
Die Landwirte sind bereit, sich für weitere Maßnahmen im Artenschutz zu engagieren“, sagt Rukwied. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen dazu aber auch ihren Teil beitragen. Denn nur mit gesamtgesellschaftlichen Lösungen kommen wir bei diesem Thema voran. Es kann nicht sein, dass beispielsweise Flug- und Individualverkehr ungebremst zunehmen oder die Versiegelung der Landschaft massiv voranschreitet, aber für das Artensterben hauptsächlich unsere bäuerlichen Familienbetriebe verantwortlich gemacht werden.“ Die Gründe für das Artensterben seien vielfältig, dem müsse auch mit gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen Rechnung getragen werden, ist Rukwied überzeugt.

Detaillierte Informationen zum geplanten Volksbegehren sowie der LBV-Faktencheck finden Sie im Internet unter www.lbv-bw.de/RettetDieBienen

Landwirtschaft in Baden-Württemberg:
Betriebe im Land nach der amtlichen Statistik: In Baden-Württemberg gibt es nach der amtlichen Statistik 39.800 Betriebe. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt knapp 36 Hektar pro Betrieb (D rund 62 Hektar). Die überwiegende Mehrheit (89 Prozent) der landwirtschaftlichen Betriebe wird als Familienbetrieb, als sogenanntes Einzelunternehmen, geführt. In Baden-Württemberg wirtschaften ein Drittel dieser Einzelunternehmen im Haupterwerb und knapp zwei Drittel im Nebenerwerb.

Landwirtschaftliche Fläche: In Baden-Württemberg wirtschaften die Bauern auf 1.413.400 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Davon sind rund 815.000 Hektar Ackerfläche und fast 547.900 Hektar Grünland.

Ökolandbau: Mit einem Zuwachs von fast 20 Prozent an ökologisch bewirtschafteter Fläche im Jahr 2018 liegt Baden-Württemberg im Ländervergleich mit an der Spitze. 14 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist ökologisch bewirtschaftet (197.751 Hektar). Der Anteil der Öko-Betriebe ist gewachsen. Er liegt im Südwesten bei rund elf Prozent.

Neun Biomusterregionen gibt es in Baden-Württemberg: Landkreis Emmendingen, Breisgau- Hochschwarzwald, Stadt Freiburg; Bodensee/ Konstanz; Landkreis Biberach; Landkreis Ravensburg; Landkreis Hohenlohe und Schwäbisch Hall; Landkreis Ludwigsburg und Stuttgart; Landkreis Neckar-Odenwald; Landkreis Enzkreis und Landkreis Heidenheim „plus“.

Flächenfraß: Nach einem Rückgang des Flächenverbrauchs im Land ist dieser seit 2017 wieder angestiegen. Täglich gehen der Landwirtschaft rund acht Hektar wertvollen Acker- und Grünlandes durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen verloren. Wir bewegen uns beim Flächenverbrauch wieder auf dem Niveau von 2008.

Baden-Württemberg hat eine Bodenfläche von 3.574.830 Hektar. Davon sind rund 15 Prozent Siedlungs- und Verkehrsfläche. 1.352.514 Hektar sind Wald. Weitere Details zur Flächennutzung: https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/GebietFlaeche/GB-FlNutzung-AdV.jsp

Freiwillige, kooperative Umweltleistungen durch die baden-württembergische Landwirtschaft:
Im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT 2017) ergreifen Landwirte unterschiedliche Maßnahmen für den Artenschutz. Zusammengerechnet engagieren sich die Bauern im Land auf einer Fläche von über 430.000 Fußballfeldern (320.000 Hektar). Darin sind beispielsweise Maßnahmen wie: Blühflächen, Fruchtartendiversifizierung, unterschiedliche Grünlandbewirtschaftungen, Erhaltung von Streuobstbeständen und Weinbausteillagen, Verzicht von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Herbizidverzicht auf Ackerland, Begrünungen, Brache und Maßnahmen im Ökolandbau.

Vertragsnaturschutz: Die Landwirtschaft beteiligt sich im Vertragsnaturschutz mit extensiver Beweidung, Grünlandnutzung, Ackerbewirtschaftung, Umstellung von Ackernutzung auf extensive Grünlandnutzung, pflegende Bewirtschaftung und sonstige Maßnahmen. Insgesamt investiert das Land Baden-Württemberg rund 23 Millionen Euro jährlich für den Vertragsnaturschutz. Dazu wurden inzwischen fast flächendeckend Landschaftserhaltungsverbände eingerichtet. Diese haben durch ihre beratende Tätigkeit zu einem deutlichen Anwachsen der Flächen im Vertragsnaturschutz geführt. Alleine zwischen 2017 und 2018 konnten die Flächen um 1.400 Hektar auf nunmehr fast 40.000 Hektar anwachsen.

Im Bereich Arten- und Biotopschutz wurden zur Biotopentwicklung, Biotopneuauflage und Biotoppflege sowie weiteren Artenschutzmaßnahmen bisher 18,4 Millionen Euro aufgewendet (Stand 2018).

Ausgewiesene Gebiete für Natur- und Artenschutz in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gibt es 429.367 Hektar FFH-Gebiet. 44 Prozent der FFH-Mähwiesen Deutschlands liegen im Land. Weitere Schutzgebiete sind: Landschaftsschutzgebiete 806.595 Hektar, Naturschutzgebiete 86.728 Hektar, Vogelschutzgebiete 398.215 Hektar, Naturdenkmale (flächenhaft) 6.542 Hektar, Naturpark 1.220.897 Hektar, Nationalpark 10.059 Hektar, Biosphärengebiet 148.505 Hektar.

Sonderprogramm der biologischen Vielfalt 2018/19: Die Ministerien für Umwelt, für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für Verkehr verstärken mit dem Sonderprogramm ihre Anstrengungen zum Erhalt der Artenvielfalt. Es beinhaltet unter anderem Maßnahmen für Erhalt und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten, Extensivierungsmaßnahmen in der Kulturlandschaft zur Schaffung von Lebensräumen für bedrohte Arten, Moorschutz und einen landesweiten Biotopverbund. Ziel des Sonderprogrammes ist die Sicherung heimischer Arten, Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume – funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln. Für 2018/19 hat das Sonderprogramm eine Mittelausstattung von 36 Millionen Euro erhalten. Davon stellt das Land für Monitoringsmaßnahmen sechs Millionen Euro zur Verfügung. Monitorings werden für Insekten, FFH-Arten, Brutvögel, Fledermäuse und Waldlebensräume betrieben.

Ökologische Vorrangflächen Baden-Württemberg (ÖVF): Landwirtschaftliche Betriebe müssen seit 2015 grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden (beispielsweise zum Erhalt von Hecken oder als Feldrand oder Pufferstreifen). Eine landwirtschaftlich produktive Nutzung bleibt unter bestimmten Bedingungen aber zulässig. Dazu gehört zum Beispiel der Anbau von Eiweißpflanzen, die den Stickstoff im Boden binden oder der Anbau von Zwischenfrüchten. Die Summe aller Maßnahmen hierfür liegt bei 94.627 Hektar. Maßnahmen sind bspw.: brachliegende Flächen, Hecken/ Knicks, Baumreihen, Feldgehölze, Feldraine, Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, Honigbrache (einjährig), Miscanthus und Durchwachsene Silphie.

Pflanzenschutzmitteleinsatz: In Baden-Württemberg werden inzwischen fast ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche ohne beziehungsweise mit reduziertem Pflanzenschutzmittel-Einsatz bewirtschaftet; auf knapp einem Viertel der Fläche wird vollständig auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen verzichtet.

Eigeninitiativen der Landwirtschaft: Im F.R.A.N.Z.-Projekt (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft) entwickeln und erproben Landwirte und Naturschützer gemeinsam auf zehn landwirtschaftlichen Demonstrationsbetrieben in ganz Deutschland praxistaugliche und betriebswirtschaftlich tragfähige Maßnahmen zur Steigerung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Der Betrieb von Jürgen Maurer (Hohenlohekreis) ist der F.R.A.N.Z.-Demonstrationsbetrieb in Baden-Württemberg. Das F.R.A.N.Z-Projekt hat bereits im Dezember 2018 den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2019 in der Kategorie „Forschung“ und im Juni 2019 die Auszeichnung der UN-Dekade Biologische Vielfalt erhalten. Die Förderung des Projekts F.R.A.N.Z. erfolgt mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank, mit besonderer Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, sowie durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: www.franz-projekt.de

BWblühtauf – Gemeinsam für Artenvielfalt: Unter dem Motto „BWblühtauf – gemeinsam für Artenvielfalt“ gehen die Bauern im Land mit ihrer Blühstreifenaktion ins neue Jahr. Schon heute säen die Landwirte in Baden-Württemberg auf einer Fläche von rund 18.000 Fußballfeldern (2017) und 22.000 Fußballfeldern (2018) Blühmischungen als Insektenfutter an. Diese Zahl möchten der Landesbauernverband und seine Landwirte gemeinsam mit seinen Mitbürgern ausbauen. Dazu können Interessierte eine sogenannte Blühpatenschaft erwerben: Auf der Übersichtskarte von www.bwbluehtauf.de den gewünschten landwirtschaftlichen Betrieb auswählen und den Landwirt über die angegebenen Kontaktdaten ansprechen. Individuelle Blühpatenschaft vereinbaren (Flächengröße, Laufzeit, Kosten pro Quadratmeter etc.). Der Landwirt sät die vereinbarte Blühfläche für den Paten in gewünschter Flächengröße ein. Zusätzlich tragen die Landwirte ihr bisheriges Engagement für die Artenvielfalt auf der Online-Plattform ein.

Es gibt zahlreiche Initiativen in den unterschiedlichen Landkreisen. Informationen dazu bei den jeweiligen Kreisbauernverbänden: https://www.lbv-bw.de/Der-LBV/Bauernverband-vor-Ort/

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 36.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 23 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.

Aktuelle Fotos finden Sie im Internet unter www.lbv-bw.de/Presse/Pressefotos
 



Autor: LBV



 

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