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Pressemitteilung

Volksantrag Ländle leben lassen: Bündnis fordert Vorrang für gebäudegebundene Solaranlagen


Das Bündnis „Ländle leben lassen“ aus 24 Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen sammelt derzeit Unterschriften für einen Volksantrag gegen den Flächenverbrauch. Eine Forderung ist dabei, dass beim Ausbau der regenerativen Energien Solaranlagen auf Dächern, sowie auf bereits versiegelten Flächen Vorrang haben müssen.



Stuttgart. „Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen müssen absoluten Vorrang haben, um keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen zu verbauen“, sagt Juliane Vees, Vorsitzende der LBV-Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien. „Darüber hinaus sollten alle Flächen, die für die Landwirtschaft und den Naturschutz ungeeignet sind, wie beispielsweise Lärmschutzwände an Straßen und Schienenwegen, Parkplatz- und Gewerbeflächen, in Zukunft verpflichtend für den Photovoltaik-Ausbau herangezogen werden.“ Sylvia Pilarsky-Grosch vom BUND pflichtet bei: „Es wird nicht ohne Freiflächenanlagen gehen, wenn die Klimaziele rechtzeitig erreicht werden sollen. Aber angesichts der Flächenknappheit müssen Hindernisse für den Bau von PV-Anlagen auf Dächern wie z.B. der Denkmalschutz hintanstehen.“ Gerhard Bronner vom Landesnaturschutzverband lobt das Land: „Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die Solarpflicht für neue Gebäude eingeführt. Jetzt ist es an der Zeit, auch die Potentiale im Gebäudebestand zu heben!“

Bernhard Bolkart, Präsident des BLHV, verweist auf die Vorreiterrolle der Landwirte: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind sich ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Energieversorgung bewusst und haben bereits eine Vorreiterrolle eingenommen, indem sie die Dächer von Scheunen und Maschinenhallen mit Solarzellen bestückt haben.“ Für die Landwirtschaft sei klar, dass der Schutz von landwirtschaftlich nutzbarem Boden und die Förderung erneuerbarer Energien Hand in Hand gehen sollten“, ergänzt Bolkart.

Schon jetzt könnten bestehende Dächer und Großparkplätze einbezogen werden. LNV-Vorsitzender Bronner sieht hier die Landesregierung in der Pflicht. „Noch besser wäre es, wenn hier die Bundesregierung aktiv werden würde und in ganz Deutschland Dächer aufgerüstet werden würden.“

Hintergrund: Flächenverbrauch in Baden-Württemberg

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag hat die Landesregierung Baden-Württemberg festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. In den letzten Jahren wurden jedoch durchschnittlich zwischen fünf und sechs Hektar unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt – Tendenz steigend. Die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – reichen also nicht aus, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich mehr als 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände um einen Trägerkreis aus Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Landesverband Baden-Württemberg, Landesnaturschutzverbund Baden-Württemberg (LNV), Landesbauernverband (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag "Ländle leben lassen" verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.

Für den Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum innerhalb eines Jahres erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden. Eine digitale Unterzeichnung ist leider nicht möglich. Unterschriftenblätter gibt es bei allen Geschäftsstellen der Partner, auf Veranstaltungen, bei zahlreichen weiteren Sammelstellen oder online zum Ausdrucken. Das unterschriebene Dokument kann dann an die darauf angegebene Sammeladresse versendet oder in einer der insgesamt 70 Sammelstellen abgegeben werden.

Weiterführende Links:



Autor: LBV, BLHV, BUND, LNV



 

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