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Landesbauernverband

Landwirte brauchen dringend Planungssicherheit


Die finalen Verhandlungen auf EU-Ebene zu den Fördermaßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind nach vierjähriger Diskussion in vollem Gange. Nun irritieren neuerliche Aussagen des EU-Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans und grüner Landwirtschaftsminister die Agrarbranche. „Wir Landwirte brauchen dringend Klarheit über die Förderbedingungen. Die mühsam erzielten Ergebnisse im EU-Ministerrat und Europaparlament dürfen nun in den Verhandlungen des Trilogs nicht durch ideologische Fundamentalkritik torpediert werden. Anderenfalls droht eine weitere Verzögerung der GAP-Reform von 2023 auf 2025 oder noch später. Ein solcher Stillstand wäre völlig unverantwortlich“, erklärt Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV), anlässlich der agrarpolitischen Online-Tagung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 23. November 2020.



Die Landwirtschaft befindet sich seit Jahren in einem Veränderungsprozess hin zu noch mehr Nachhaltigkeit. Die bisherigen europäischen GAP-Beschlüsse stellen eine weitere deutliche Verschiebung der Gewichte in Richtung Klima- und Umweltschutz dar. „Wir Landwirte stehen zu einer grüneren Agrarpolitik und sind grundsätzlich für die Einführung von Eco-Schemes“, sichert Rukwied zu. „Deshalb haben wir kein Verständnis für Schwarz-Weißmalerei und populistische Fundamentalopposition gegen demokratische Entscheidungen, die von 27 Agrarministern und vom Europaparlament in der EU-Agrarpolitik getroffen worden sind.“

Agrarreform steht nicht im Widerspruch zum „Green Deal“
Die EU-Agrarreform steht nicht im Widerspruch zu den Zielen des „Green Deal“. Grundsätzlich muss die Lebensmittelerzeugung in der EU aufrechterhalten werden. Das ist eine der Lehren aus der Coronakrise. „Der „Green Deal“ darf nicht dazu führen, dass die erhöhten EU-Standards und Anforderungen durch zusätzliche Agrarimporte unterlaufen werden. Ökologie und Ökonomie müssen gemeinsam betrachtet werden“, sagt der Bauernpräsident. „Im Ergebnis muss die künftige GAP-Förderung EU-weit vergleichbare Mindestanforderungen im europäischen Binnenmarkt sicherstellen. Das heißt auch: Keine nationalen Alleingänge!“

Grüne Architektur mit Augenmaß
Die Verhandlungen müssen nun sachorientiert geführt und zügig abgeschlossen werden. Die Landwirte erwarten für ihre betriebliche Perspektive Klarheit und Planungssicherheit. „Wir brauchen eine grüne Architektur mit Augenmaß. Die GAP-Förderung kann und wird Umweltziele mit aufnehmen, darf aber die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für unsere Betriebe keinesfalls aus den Augen verlieren“, fordert Rukwied.

Verbesserungen in den Details – Forderungen des Berufsstandes

  • EU-weit müssen mindestens 60 Prozent der Ersten Säule für die Basisprämie verbindlich festgelegt werden.
  • Unverhältnismäßige Auflagen der Konditionalität müssen gestrichen werden, wie beispielsweise die Tierkennzeichnung, da diese für die Flächenbewirtschaftung irrelevant ist.
  • Beim Fruchtwechsel und bei nichtproduktiven Flächen in der Konditionalität darf gute fachliche Praxis und die landwirtschaftliche Produktion nicht in Frage gestellt werden.
  • Keine nationalen Alleingänge – gleiche EU-Mindestanforderungen im EU-Binnenmarkt.
  • Das Antragsverfahren muss deutlich vereinfacht werden.


Hintergrund:
Der Trilog ist ein paritätisch zusammengesetztes Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union – Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europaparlament. Die EU-Kommission übernimmt eine moderierende Funktion. Trilog-Verhandlungen finden als Vermittlungsausschuss statt, wenn der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zustimmt.

Eco-Schemes (Öko-Regelungen) sind ein Angebot von Umweltschutz-Maßnahmen. In der neuen Agrarreform sind 20 bis 30 Prozent der Direktzahlungen aus der Ersten Säule mit den Eco-Schemes vorgesehen. Diesen Anteil müssen die EU-Mitgliedstaaten verpflichtend im Budget der ersten Säule reservieren. Das bisherige Greening wird künftig gemeinsam mit den Cross Compliance-Vorschriften und zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen zur Konditionalität zusammengefasst. Die Konditionalität beinhaltet somit die grundsätzlichen Bedingungen für den Erhalt der EU-Direktzahlungen. Dagegen werden die Eco-Schemes über diese Basisanforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen hinausgehen.



Autor: Landesbauernverband in Baden-Württemberg



 

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