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Pressemitteilung

Bundesgesetz gefährdet kooperativen Naturschutz in Baden-Württemberg


Regionale Landwirtschaft braucht Zukunftsperspektiven

Im Juli 2020 hat der baden-württembergische Landtag das Biodiversitätsstärkungsgesetz beschlossen. „Wir haben uns an dem Prozess beteiligt und die Landwirtschaft steht grundsätzlich weiterhin zu den Maßnahmen für mehr Artenschutz in Baden-Württemberg“, sagt Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV), auf der digitalen LBV-Mitgliederversammlung. Die Bundesregierung dürfe mit ihren zusätzlichen Auflagen im Insektenschutzgesetz die Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft in Baden-Württemberg nicht gefährden. „Artenschutz gelingt nur gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern“, ist Rukwied überzeugt.



Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg trägt das Biodiversitätsstärkungsgesetz mit, obwohl es Herausforderungen und teilweise Einschränkungen mit sich bringt. Diese Vereinbarung darf jetzt nicht durch das Bundesgesetz beschädigt werden. „Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen ein klares Bekenntnis zum vereinbarten Weg der Kooperation. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Berufsstand gemeinsam mit der Landespolitik die Interessen der Familienbetriebe Baden-Württembergs in Berlin verteidigt“, fordert Rukwied.

Flächendruck durch Natur- und Umweltpolitik nicht verschärfen
Die Landwirtschaft steht vor sehr großen Herausforderungen. Der agrarpolitische Handlungsbedarf zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft ist umfangreicher und wichtiger denn je. „Damit die Bauernfamilien im Land eine Zukunftsperspektive haben, brauchen wir die richtigen politischen Weichenstellungen. Dabei sind Planungssicherheit und der Erhalt leistungsfähiger Betriebsstrukturen besonders entscheidend“, sagt Rukwied. Deshalb müsse die Natur- und Umweltpolitik im Land mit Maß und Ziel erfolgen. Der Ausbau beispielsweise des Biotopverbundes müsse sich überwiegend außerhalb landwirtschaftlicher Flächen vollziehen oder über freiwillige Vereinbarungen erfolgen. „Der Flächendruck durch Ausbau von Siedlungs- und Verkehrsflächen, Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz, Ausweisung neuer Schutzgebiete, Produktionseinschränkungen durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) steigt stetig“, zeigt Rukwied auf. „Gerade bei unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft beeinträchtigt das erheblich die Betriebsentwicklung und schränkt die Produktion von regionalen Lebensmitteln stark ein.“

Tierhaltung braucht Perspektiven
Die Tierhaltung im Land ist in den vergangenen Jahren massiv zurückgegangen. „Die Versorgung mit regionalen tierischen Produkten ist durch weitere Betriebsaufgaben gefährdet. Wünsche nach mehr Tierschutz und gleichzeitig höhere Anforderungen im Umwelt- und Emissionsschutz sowie ein starres Baurecht blockieren eine Weiterentwicklung der Tierhaltung“, erklärt Rukwied. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarten, hohen Hürden für die Investitionsförderung würde viele landwirtschaftliche Betriebe von der Förderung ausschließen.“

Lebensmittelerzeugung muss weiterhin möglich sein
Der angestrebte Gesellschaftsvertrag zwischen Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern muss Grundlage für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Baden-Württemberg sein. „Wir möchten uns aktiv an der Entwicklung des Gesellschaftsvertrages beteiligen. Denn: Unsere Familienbetriebe brauchen geeignete Rahmenbedingungen und eine angemessene Honorierung der zusätzlichen Leistungen im Umwelt-, Natur- und Tierschutz.“

Hintergrund:
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 36.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 23 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.



Autor: LBV



 

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