Volksbegehren
Der Südwesten zieht nun nach
Nach dem Erfolg des Volksbegehrens "Rettet die Bienen!" in Bayern wird das "Freie Institut für ökologische Bienenhaltung - proBiene" am 19.Mai 2019 auch in Baden-Württemberg den Start eines "Volksbegehrens zur Rettung der Artenvielfalt" verkünden. Unterstützer des Volksbegehrens sind unter anderem die baden-württembergischen Landesverbänden des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, SlowFood Deutschland e.V. und einige mehr.
Gefordert wird vor allem eine Umstellung von 50 Prozent der Bewirtschaftungsfläche auf Ökolandbau bis zum Jahr 2035, 100 Prozent Ökolandbau auf Staatsflächen, die Halbierung der Pestizidmenge bis zum Jahr 2025, eine Erweiterung des Biotopverbundes, Extensivierung der Wiesenbewirtschaftung, Intensivierung der Forschung und Bildung zu ökologischer Landwirtschaft und Naturschutz sowie die Einführung eines Monitoring und jährlicher öffentlicher Berichtserteilung zur Artenvielfalt. Konkrete Inhalte zu den Forderungen in Form eines Gesetzentwurfes sind bisher nicht bekannt.
Wie läuft so ein Volksbegehren ab?
Zunächst ist beim Landesinnenministerium ein Zulassungsantrag einzureichen. Gegenstand des Antrags im aktuellen Fall wird ein Gesetzentwurf sein. Dieser Zulassungsantrag muss von mindestens 10.000 BürgerInnen, die für die Wahl des Landtags Baden-Württemberg wahlberechtigt sein müssen, auf einem dafür vorgeschriebenen Formblatt unterschrieben und die Wahlberechtigung der UnterzeichnerInnen von den jeweiligen Wohnsitzgemeinden auf dem Formblatt bescheinigt werden. Der Zulassungsantrag muss den ausformulierten und mit einer Begründung versehenen Gesetzentwurf enthalten, der nach Einreichung des Zulassungsantrags mit entsprechenden Unterstützerunterschriften nicht mehr verändert werden darf.
Nach erfolgreicher Zulassung muss das Volksbegehren von mindestens einem Zehntel aller baden-württembergischen Wahlberechtigten unterstützt werden (Zulassungsquorum), es müssten damit aktuell rund 770.000 Wahlberechtige unterschreiben. Hierbei können die Unterschriften in einer Zeitspanne von drei Monaten in amtlicher Sammlung (Eintragung in bei den Kommunen ausliegenden Eintragungslisten) und in einer Zeitspanne von sechs Monaten in freier Sammlung durch Eintragung in Eintragungsblätter und Bestätigung der Wahlberechtigung durch die Wohnsitzgemeinde eingeholt werden.
Landtag entscheidet über weiteres Verfahren
Ist das Volksbegehren erfolgreich, das heißt wird es von der erforderlichen Anzahl Unterschriften unterstützt, wird es dem Landtag von Baden-Württemberg vorgelegt.
Stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage unverändert zu, wird es zum Gesetz. Eine Änderung der Gesetzesvorlage ist in der Vorschrift nicht vorgesehen.
Stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Diese wird wie eine Landtagswahl durchgeführt. Dabei entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem muss mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen (sogenanntes Zustimmungsquorum, derzeit rund 1,55 Millionen).
Autor: LBV