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Feldmäuse

Notfallantrag Erd- und Feldmausbekämpfung genehmigt


In diesem Jahr wurde bisher in verschiedenen Regionen Deutschlands ein starkes Auftreten der Feld- und Erdmaus beobachtet. Um die folgende Aussaat und den Aufwuchs nicht zu gefährden, wurde der entsprechende Antrag gestellt.



Der Antrag auf Notfallzulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) 1107/2009
V. m. § 29 Pflanzenschutzgesetz zur Bekämpfung der Feld- und Erdmaus ist am
12. August 2015 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt worden.

Der Einsatz folgender Rodentizide in den entsprechenden Anwendungsgebieten ist erlaubt:

  • Ratron Feldmausköder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon

Hier erfolgt die Bekämpfung der Feld- und Erdmaus als Streuanwendung bei Starkbefall (ein entsprechender Nachweis muss hier erfolgen); dies ist in folgenden Kulturen erlaubt: Ackerbau (auch Futter- und Saatguterzeugung), Obst- und Gemüsebau und Grünland.

  • Ratron Giftlinsen mit dem Wirkstoff Zinkphospid

Zugelassen ist die verdeckte Ausbringung zur Bekämpfung der Feld- und Erdmaus auf Nicht-kulturland (Rückzugsgebiete, Straßenränder etc.). Diese darf auch nur bei Bedarf erfolgen.

Für beide Zulassungen gilt der 120-tägige Zeitraum vom 1. September 2015 bis zum 29. Dezember 2015 für alle Bundesländer. Ebenfalls setzt die Anwendung in beiden Fällen eine Einzelfallgenehmigung nach Antragstellung beim Pflanzenschutzdienst voraus. Dabei sind die weiteren Anwendungsbestimmungen unbedingt zu beachten.


Hinweise zur vorbeugenden Feldmausbekämpfung (Christian Wolff, LLFG Sachsen-Anhalt):

Die Daten der amtlichen Schaderregerüberwachung (Dichteermittlungen) weisen seit Herbst 2014 eine zunehmende Feldmausaktivität im Bereich des Ackerlandes, aber auch auf dem Grünland aus. Vor allem in den klassischen Risikogebieten (nördliches und östliches Harzvorland, südliches Sachsen-Anhalt, Teile der Magdeburger Börde) wurde in den letzten Wochen ein dramatischer Anstieg der Feldmausschäden auf vielen Flächen beobachtet. Auch von Feldmäusen ansonsten gemiedene Kulturen, wie z.B. Mais, weisen Schäden auf. Die Auswertung einer Befliegung der Risikogebiete Ende Juni 2015 und anschließende Begehungen erkannter Befallsflächen ergaben dies und führen zu dem Schluss, dass die Population noch immer äußerst aktiv ist. Es wird damit gerechnet, dass der Höhepunkt der Gradation noch nicht erreicht ist. Häufig wird bereits seit Juni eine Abwanderung der Feldmäuse aus Getreide- und Rapsbeständen in benachbarte Kulturen, wie Zuckerrüben und auch Kartoffeln beobachtet. Auch in den Rückzugsgebieten nimmt die Feldmausdichte zu. Damit ist eine potenzielle Gefährdung der Herbstsaaten auf vielen Flächen gegeben.


Während oder kurz nach der Ernte lässt sich das Ausmaß des Befalls auf dem Einzelschlag gut erkennen. Von Direktsaat ist auf Befallsflächen dringend abzuraten! Bei starkem Befallsdruck sind die vorbeugenden Maßnahmen zur Befallsreduktion schnellstmöglich zu ergreifen. Hierzu zählt eine exakte Strohverteilung bzw. unverzügliche Strohbergung, ein Stoppelsturz unmittelbar nach erfolgter Ernte. Lassen Sie Stoppelflächen nicht unnötig lange unbearbeitet liegen! Immer wieder beobachten wir dies; insbesondere auf Rapsflächen wird Ausfallraps nur unzureichend beseitigt. Jegliche Deckung erschwert den Greifvögeln den Zugriff auf die Mäuse! Wichtig ist es, den Feldmäusen bis zur Neusaat die Nahrungsgrundlage über einen möglichst langen Zeitraum zu entziehen (Unterbrechen der grünen Brücke).

Bei Starkbefall in der Vorkultur kann ein späterer Aussaattermin bzw. die Wahl Folgefrucht Entspannung bringen. Achten Sie bei der Bodenbearbeitung auf eine ausreichende Bearbeitungstiefe (mindestens 20 cm!), damit Bausysteme möglichst nachhaltig zerstört werden. Die wendende Bodenbearbeitung bringt den besten Erfolg. Aber auch ein tiefer Grubbereinsatz, ggf. mehrfach, ist wirksam. Überwachen Sie die auflaufenden Saaten von Beginn an in engen Abständen! Eine große Gefahr geht sowohl von den auf der Fläche verbliebenen, als auch von den aus Rückzugsgebieten (Schlagränder, Inseln von Windenergieanlagen usw.) einwandernden Mäusen aus.


Sobald Sie Befall auf dem Schlag feststellen, ist der Einsatz der Zinkphosphid-Präparate (Giftweizen, Giftlinsen) mit der Legeflinte angezeigt. Planen Sie bereits jetzt die hierfür notwendige Arbeitskapazität ein! Die Ausbringung von Giftweizen und -linsen zählt zu den einfachen Hilfstätigkeiten nach Pflanzenschutzgesetz. Der Anwender muss nicht sachkundig sein, die Anwendung muss aber unter Anleitung und Aufsicht einer sachkundigen Person erfolgen! Eine genaue Einweisung zählt dazu. So ist unbedingt sicher zu stellen, dass die Ausbringung vollständig verdeckt, direkt in die Feldmausgänge erfolgt (NT661). Es darf kein Korn oder keine Linse an der Oberfläche verbleiben. Weitere Auflagen, wie die Abstände zu Oberflächengewässern, sind ebenfalls unbedingt einzuhalten (siehe Gebrauchsanweisung).



Autor: DBV



 

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