Coronatests

Neue Testpflicht für Betriebe ab 20. April 2021


Ab dem 20. April gilt die neue Coronatestangebotspflicht für Arbeitgeber, welche sich aus Paragraf 5 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergibt. Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal pro Woche ein Angebot für einen Coronaschnelltest oder Selbsttest von ihrem Arbeitgeber erhalten.


Ab dem 20. April gilt die neue Coronatestangebotspflicht für Arbeitgeber.

Folgende Personen haben Anspruch auf zwei Testangebote pro Woche:

  1. Beschäftigte, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind (etwa Saisonarbeitskräfte),      
  2. Beschäftigte, die unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 begünstigen,
  3.  Beschäftigten in Betrieben, die personennahe Dienstleistungen anbieten, bei denen direkter Körperkontakt zu anderen Personen nicht vermieden werden kann
  4. Beschäftigte, die betriebsbedingt Tätigkeiten mit Kontakt zu anderen Personen ausüben, sofern die anderen Personen einen Mund-Nase-Schutz nicht tragen müssen,
  5.  Beschäftigte, die betriebsbedingt in häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen treten (etwa Verkaufspersonal).

Für landwirtschaftliche Betriebe sind damit vor allem Saisonarbeitskräfte, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind sowie Verkaufspersonal etwa in Hofläden als Personengruppen relevant, die einen Anspruch auf zwei Tests pro Woche haben. Bei der Pflicht handelt es sich um eine Angebotspflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer müssen das Angebot hingegen nicht annehmen.

Musteraushang zum Downloaden

Auf der LBV-Themenseite http://www.lbv-bw.de/Coronavirus hat der LBV einen Musteraushang zur Information der Mitarbeiter für die Mitglieder bereitgestellt gestellt.

Was passiert bei einem positiven Ergebnis?

Die Beschäftigten sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber das positive Ergebnis mitzuteilen, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen treffen kann um zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Infizierten zusammen arbeiten zu informieren. Bei der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt wird danach unterschieden, ob der Test von einer geschulten Person vorgenommen wird oder ob es sich um einen Selbsttest handelt.

PCR-Test muss Ergebnis bestätigen

Bei einem Test, der von einer geschulten Person vorgenommen wird, ist das positive Ergebnis gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig. Die getestete Person muss sich in diesem Fall absondern und einen PCR-Test vornehmen lassen. Bei einem Selbsttest besteht zwar keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt, es besteht aber die Pflicht bei einem positiven Testergebnis einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Bis das Ergebnis dieses PCR-Tests vorliegt, sollte sich diese Person ebenfalls absondern, auch wenn derzeit bei Schnelltests noch keine Pflicht hierzu besteht.

Möglichkeit als Landwirt selbst den Test vorzunehmen

Tests mit rechtlich relevanter Wirkung müssen von geschulten Personen mit der nötigen Sachkunde vorgenommen werden. Dies sind typischerweise Ärzte, Apotheker oder auch Mitarbeiter von Testzentren. Durch eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) können Landwirte als Teil der kritischen Infrastruktur der Ernährungswirtschaft nun auch medizinische Coronaschnelltest erwerben. Erwirbt ein Landwirt solch einen Test, gilt er als Betreiber im Sinne Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), was bedeutet, dass er die erworbenen Tests erst nach entsprechender Unterweisung anwenden darf.

Unterweisung beim Arzt oder beim DRK

Eine solche Unterweisung bieten etwa Hausärzte oder auch das Deutsche Rote Kreuz und vergleichbare Organisationen an. Sie dauern ca. 90 Minuten und sind vom Kostenumfang überschaubar (DRK 48 Euro, bei den Johannitern sogar nur 10 Euro). Die lokalen Ansprechpartner des DRK finden Sie unter https://www.drk.de/das-drk/adressen/

Schulungsnachweis: Der Landwirt erhält am Ende einer solchen Schulung einen Schulungsnachweis, mit dem er die erworbene Sachkunde zum Anwenden eines Coronaschnelltests nachweisen kann. Zum Testnachweis kann das vom Sozialministerium Baden-Württemberg bereitgestellte Formular verwendet werden, das unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210110_CoronaVO_Absonderung_Anlage.pdf.pdf aufgerufen werden kann (Bescheinigung über das Vorligen eines positiven oder negativen Antigentests).

Der Landwirt sollte seinen Schulungsnachweis für die Dokumentation entweder in Kopie hinter die Bescheinigung beifügen oder zumindest für Kontrollen bereithalten.

Wo bekommt man die Tests?

Die PoC-Tests sind in Apotheken, dem medizinischen Fachhandel und auch vermehrt online erhältlich. Das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte hat auf seiner Webseite eine stetig aktualisierte Liste veröffentlicht, auf der die Tests von verschiedenen Anbietern aufgelistet sind. Dort ist auch deren Sensitivität und Spezifität, also deren Zuverlässigkeit in Bezug auf das Testergebnis aufgelistet.

https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:14949511657536:::::&tz=1:00



Autor: Maximilian Brandner, LBV



 

Sie wollen stets auf dem Laufenden bleiben?
Melden Sie sich jetzt für den BWagrar-Newsletter an und bleiben Sie infomiert.

zur Newsletteranmeldung

Aktuelles

Jetzt mitmachen!
COPA-Petition zur GAP unterzeichnen
Mit der Petition "No Security without CAP"soll ein starkes Signal für Versorgungssicherheit und die Zukunft der europäischen Landwirtschaft gesetzt werden. Die Botschaft an Brüssel lautet:...

Jetzt im Archiv
Mit VIDEO: Digitale Fachtagung "Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker"
Am 1. Juli 2025 veranstaltete der LBV eine digitale Fachtagung zum Thema " Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker". Hier finden Sie die...

Jetzt verfügbar!
LBV-Schätzrahmen 2025
Die 21. Auflage des Schätzrahmens ist fertiggestellt und ab sofort verfügbar.

Jetzt profitieren
Stromsteuerentlastung: Jetzt ab 12.500 kWh lohnenswert
Landwirte profitieren von höherer Rückerstattung – Unterstützung durch den Landesbauernverband

Schweinehaltung
Klima-Schnellcheck für Schweinehalter gestartet
Wo steht mein Betrieb in Sachen Nachhaltigkeit? Wie könnte ich besser werden? Diese Fragen können sich Schweinehalter in Süddeutschland ab sofort einfach und schnell beantworten lassen mit dem...

Tag der Milch
Regionaler Rohstoff mit Zukunft
Zum Tag der Milch bezieht der LBV Stellung zur öffentlichen Debatte "Die Kuh - Klimakiller oder Klimaschützer?".

#ZukunftsBauer-Tag in Stuttgart
Smart, nachhaltig, verantwortungsbewusst: #ZukunftsBauer zeigen, wie moderne Landwirtschaft funktioniert
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg zeigte gemeinsam mit MLR und MBW, wie die Landwirtschaft von heute die Zukunft gestaltet.

Aktionstag
#ZukunftsBauer-Tag am 24. Mai in Stuttgart
Am Samstag, den 24. Mai, wird der Stuttgarter Marktplatz zur Bühne für die Landwirtschaft von morgen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Weitere News
Weitere aktuelle Themen rund um die Landwirtschaft.

Alle Meldungen

Jetzt mitmachen!
COPA-Petition zur GAP unterzeichnen
Mit der Petition "No Security without CAP"soll ein starkes Signal für Versorgungssicherheit und die Zukunft der europäischen Landwirtschaft gesetzt werden. Die Botschaft an Brüssel lautet:...

Jetzt im Archiv
Mit VIDEO: Digitale Fachtagung "Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker"
Am 1. Juli 2025 veranstaltete der LBV eine digitale Fachtagung zum Thema " Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker". Hier finden Sie die...

Jetzt verfügbar!
LBV-Schätzrahmen 2025
Die 21. Auflage des Schätzrahmens ist fertiggestellt und ab sofort verfügbar.

Jetzt profitieren
Stromsteuerentlastung: Jetzt ab 12.500 kWh lohnenswert
Landwirte profitieren von höherer Rückerstattung – Unterstützung durch den Landesbauernverband

Schweinehaltung
Klima-Schnellcheck für Schweinehalter gestartet
Wo steht mein Betrieb in Sachen Nachhaltigkeit? Wie könnte ich besser werden? Diese Fragen können sich Schweinehalter in Süddeutschland ab sofort einfach und schnell beantworten lassen mit dem...

Weitere News
Weitere aktuelle Themen rund um die Landwirtschaft.

Alle Meldungen




Seite drucken