Geflügelpest
Zusätzliche Auflagen für den mobilen Geflügelhandel
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Obwohl es aktuell keine Geflügelpestausbrüche in Baden-Württemberg gibt, gilt das Eintragsrisiko ausgehend von Wildvögeln und von Geflügelverbringungen zwischen den Betrieben bundesweit als ‚hoch‘. Ein besonderes Verbreitungsrisiko der Geflügelpest gehe laut Landwirtschaftsministerium (MLR) von der Abgabe von Lebendgeflügel im Reiserverkehr aus, da diese Tiere in der Regel aus unterschiedlichen Herkünften angekauft und großflächig über weite Strecken in eine Vielzahl von Betrieben verteilt werden. Dies hatte im zurückliegenden Jahr 2021 zu zahlreichen Ausbrüchen geführt.
Daher werden für die Händler bei der Abgabe von Vögeln außerhalb einer gewerblichen Niederlassung innerhalb Baden-Württembergs ab dem 19. November 2022 bis zum 1. Mai 2023 befristet, zusätzliche Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten verfügt.
Des Weiteren wird vor Zukäufen aus unklaren Herkünften gewarnt und das Verlangen einer Kopie der Untersuchungsbescheinigung für die Tiere bei der Abgabe durch den Händler, empfohlen. Bei Unregelmäßigkeiten anlässlich der Tierabgabe oder beim Auftreten von Krankheitserscheinungen oder Todesfällen, setzen Sie sich unbedingt mit der für Sie zuständigen Veterinäramt in Kontakt. Die Laboruntersuchungen an den vier Untersuchungseinrichtungen des Landes sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenbefreit.
Autor: Jungbluth, LBV