Geflügelpest
Update! Erster Nachweis von Geflügelpest in 2024
Am 13.12.2024 wurde bei zwei Wildvögeln in einem Vogelpark in Hambrücken (Landkreis Karlsruhe) die Geflügelpest mit dem Subtyp H5N1 amtlich nachgewiesen.
Am 13.12.2024 wurde bei zwei Wildvögeln in einem Vogelpark in Hambrücken (Landkreis Karlsruhe) die Geflügelpest mit dem Subtyp H5N1 amtlich nachgewiesen.Wie das Landratsamt Karlsruhe mitteilt, wurden inzwischen alle weiteren Vögel des Wildparkes vorsorglich getötet. Da es bei den getöteten Tieren weitere Nachweise gab und auch in einem nahegelegenen Vogelpark in Forst ebenfalls positive Tiere gefunden wurden, hat das Landratsamt nun eine Allgemeinverfügung mit Aufstallungspflicht für die Gemeinden Hambrücken und Forst erlassen. Diese tritt ab 21.12.2024 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Karlsruhe (https://www.landkreis-karlsruhe.de/index.php?object=tx,3051.5&ModID=7&FID=3051.9356.1&NavID=1863.13).
Zudem wurde bei einem Storch im Ortenaukreis ebenfalls aviäre Influenza nachgewiesen, hier gibt es aktuell allerdings keine Reglementierungen.
Für Geflügelhalter bleibt des damit besonders wichtig, auf entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb zu achten, um die Nutzgeflügelbestände bestmöglich vor einem Seucheneintrag zu schützen. Wir verweisen auch auf die landesweit gültige Allgemeinverfügung des MLR für prävetive Maßnahmen (vgl. https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles)
Die vollständige Pressemeldung des MLR zum ersten Fall finden Sie hier: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/gefluegelpest-in-einem-vogelpark-im-landkreis-karlsruhe
In Deutschland wurde seit dem 1. September 2024 in 21 Nutztierbeständen die Geflügelpest nachgewiesen, zudem gab es im gleichen Zeitraum 111 positive Funde bei Wildvögeln.
Quelle: LBV