Geflügelpest
HPAI-Nachweis im Landkreis Dillingen (Bayern)
Nach Angaben des Landratsämter Dillingen und Heidenheim ist ein Putenbetrieb mit knapp 20.000 Tieren betroffen. Es wurden alle notwendigen Sofortmaßnahmen eingeleitet und die Tötung des Bestandes angeordnet.
Der Landkreis Heidenheim hat daher eine Schutzzone (Radius 3000 m) sowie eine größere Überwachungszone (Radius 10.000 m) eingerichtet. Die Karte mit der genauen Abgrenzung können Sie hier abrufen.
Die Schutzzone umfasst die Gemarkungen folgender Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim:
- Dischingen, Ortsteil Ballmertshofen
Die Überwachungszone umfasst die Gemarkungen folgender Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim:
- Dischingen mit allen Teilorten, ausgenommen Ortsteil Ballmertshofen
- Giengen an der Brenz, Ortsteil Hohenmemmingen
- Giengen an der Brenz, Schratenhof
- Giengen an der Brenz, Ortsteil Sachsenhausen
- Giengen an der Brenz, Steinwiesenstraße
- Giengen an der Brenz, Brühlstraße
- Hermaringen, Allewind
- Hermaringen, Unterm Strohmberg
- Nattheim, Ortsteil Fleinheim
- Nattheim, Wahlberg
Überwachungszone Ostalbkreis:
Teile der Gemarkung Neresheim und Teile der Gemarkung Kösingen gemäß des Kartenausschnitts.
Wie der Landkreis Heidenheim informiert, befinden sich in der Schutzzone 11 Betriebe mit ca. 400 Stück Geflügel. In der Überwachungszone liegen 117 Betriebe mit ca. 38.000 Stück Geflügel.
Fälle von Geflügelpest sind im Landkreis Heidenheim aktuell nicht aufgetreten, alle Tierbestände waren bislang bei der Kontrolle unauffällig. Um die weitere Seuchenausbreitung zu vermeiden, gilt eine Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel innerhalb der Schutzzone und der Überwachungszone. Darüber hinaus sind die in der Überwachungszone gelegenen geflügelhaltenden Betriebe aufgefordert, ihr Bestandsregister und die Produktionszahlen zu melden.
Es wird aber zurzeit keine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis geben.
Das Veterinäramt des Landkreises Heidenheim verweist zudem auf die grundsätzliche Meldepflicht für jegliche Art von Geflügelhaltung ab dem ersten Tier. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel.
Update 1. Februar:
Zum 2. Februar 2024 wird die Schutzzone in die Überwachungszone eingegliedert. Die Aufstallplicht und weitere vorbeugende Maßnahmen gelten weiterhin.
Update 12. Februar:
Mit Wirkung zum 10. Februar sind die Allgemeinverfügungen in allen drei betroffenen Landkreisen aufgehoben.
Autor: Andrea Bauer, LBV
Quelle: Landkreis Heidenheim, Ostalbkreis