Geflügelpest
HPAI bei Putenbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall nachgewiesen
In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch-Hall wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.
Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 14.01.2025 mitteilte, wurde in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch-Hall das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) auf der Insel Riems bestätigt.
Um eine Ausbreitung auf weitere Bestände zu verhindern, wurde der gesamte Geflügelbestand mit rund 50.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmitteilung sofort gesperrt. Die Tiere des betroffenen Bestandes wurden inzwischen tierschutzgerecht getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt. Die weiteren notwendigen Maßnahmen wurden bereits vom zuständigen Veterinäramt in die Wege geleitet. Der betroffene Betrieb hatte seine Tiere in reiner Stallhaltung untergebracht. Die mögliche Ursache für den Eintrag des Virus in den Bestand wird derzeit durch das Landratsamt Schwäbisch Hall ermittelt.
Allgemeinverfügung in Kraft
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat am 14.01.2025 eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese tritt am 15.01.2025 in Kraft und gilt für mindestens 30 Tage. Zu den Maßnahmen in den Restriktionszonen zählen u.a. eine sofortige Aufstallungspflicht sowie Verbringungsverbote von Geflügel und deren Erzeugnisse (Eier/Fleisch) als auch verschärfte Biosicherheitsauflagen. Im gesamtem Landkreis Schwäbisch Hall gilt zudem ein Verbot von Geflügelaustellungen, -märkten oder ähnlichen Veranstaltungen.
Die vollständigen Maßnahmen sowie die ortsgenaue Abgrenzung der Restriktionszonen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Allgemeinverfügung Geflügelpest Landkreis Schwäbisch Hall, 14.01.2025
Allgemeinverfügung Begründung, 14.01.2025
Laut Angaben des Landratsamtes befinden sich innerhalb der Schutzzone (Radius 3 km) 89 Betriebe mit etwa 51.000 Tiere sowie in der Überwachungszone (10 km Radius) 527 Geflügelhalter mit ca. 270.000 Plätzen. Die vollständige Pressemeldung des Landkreises finden Sie hier (https://www.lrasha.de/landratsamt/aktuelles/neuigkeiten/136/vogelgrippe-im-landkreis-schwaebisch-hall-ausgebrochen)
Da auch der Teilort Laßbach im Hohenlohekreis innerhalb der Überwachungszone liegt, hat das zuständige Landratsamt auch hier eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist seit 17.01.2025 in Kraft (vgl. Pressemeldung Hohenlohekreis: https://www.hohenlohekreis.de/das-landratsamt/presse/aktuelles/medien-info-0162025). Zudem gilt in beiden Landkreisen im kompletten Gebiet ein Verbot für Geflügelmärkte und -ausstellungen.
Allgemeinverfügung Landratsamt Hohenlohekreis Laßbach 17.01.2025
Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Seuchenausbruch weisen wir nochmals auf die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin.
Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:
- kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
- Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
- Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
- Tränken nur mit Leitungswasser
- betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
- nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
Autor: ab
Quelle: LBV