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Schutzmaßnahmen

Das Vogelgripperisiko im Land steigt


Hauk ruft Geflügelhalter in Baden-Württemberg auf, Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten

„Seit dem 30. Oktober 2020 sind zahlreiche Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und Geflügel an der Nord- und Ostseeküste in Deutschland und den angrenzenden Staaten aufgetreten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (20. November) in Stuttgart. Das Risiko von weiteren Seucheneinträgen über Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen, Hobbyhaltungen und zoologische Einrichtungen in Deutschland wird als hoch eingestuft. Zur LBV-Themenseite www.lbv-bw.de/Gefluegelpest



„Dies gilt auch für Baden-Württemberg, in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf des Winters in Osteuropa. Daher muss die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen sorgfältig überprüft und erforderlichenfalls optimiert werden. Insbesondere direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Erregereinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände müssen in jedem Fall verhindert werden“, betonte der Minister.

Hobbyhaltungen schützen
Bei allen Geflügelhaltungen muss hierzu sorgfältig geprüft werden, ob die Haltungsbedingungen ausreichenden Schutz der Tiere vor den Erregern dieser besonders für Hühnervögel und Puten tödlich verlaufenden Krankheit bieten. Dies gilt neben Wirtschaftsgeflügelhaltungen auch für Hobbyhaltungen.

Einhaltung guter Hygienebedingungen
Schwachstellen sind umgehend zu beheben. Dabei sind insbesondere Eintragsmöglichkeiten über Ausscheidungen von Wildvögeln über Ausläufe, Futter und Einstreu sowie sonstige Gegenstände, Kleidung oder Schuhe zu beachten. Betriebsanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände müssen sich in einem guten Erhaltungszustand befinden, damit die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben ist sowie Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten leicht durchführbar sind.

Biosicherheit
Für Ställe und Haltungseinrichtungen sind stallspezifische Schutzkleidung und Schuhe zu verwenden. Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten sind bereitzustellen und zu nutzen. Jäger, die mit Federwild oder dessen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, dürfen keinen Kontakt zu Geflügel haben. Zudem ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen ist, dass das Eindringen von tierischen Schädlingen, wie beispielweise Schadnagern, verhindert wird. Auch sonstige Haustiere sind von den Haltungseinrichtungen fernzuhalten. Daneben ist eine erhöhte Wachsamkeit für ein schnelles Erkennen von Seuchenverdachtsfällen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln sowie die unverzügliche Abklärung der Krankheitsursachen besonders wichtig.

Hintergrundinformationen:

  • Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet.
  • Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form. Die niedrigpathogenen Influenzaviren können sich bei Wirtschaftsgeflügel, wie beispielsweise Hühnern und Puten, zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.
  • Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de


Autor: MLR


 

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