Seuche
Bekämpfung der Geflügelpest
Seit Ende Oktober 2020 tritt die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, "Geflügelpest") der Subtypen H5N5 und H5N8 in Deutschland auf.
Die Geflügelpest wurde nach verschiedenen Wildvögeln auch bei einem Hausgeflügelbestand auf der Hallig Oland in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigte inzwischen den Verdachtsfall. Es handelt sich um einen Betrieb, mit einer kleinen Geflügelhaltung von 57 Hühnern, der im Kreis Nordfriesland auf der Hallig Oland liegt. Der Bestand wurde schon nach dem Verdacht gesperrt und nach der Bestätigung, die Maßnahmen gemäß Geflügelpestverordnung wie die Räumung des Geflügelbestandes und die Reinigung und Desinfektion der Ställe eingeleitet. Ein Sperrbezirk mit einem Mindestradius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Mindestradius von 10 km werden eingerichtet.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) weist darauf hin: Auch, wenn bislang keine Übertragung der in diesen Fällen nachgewiesenen Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt sind, sollen tote Vögel nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Grundsätzlich sind die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten.
Autor: Amstutz, LBV