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Bundesrat

Novelle Wasserhaushaltsgesetz


Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Damit wird bundesweit ein 5 Meter breiter Pufferstreifen entlang von Gewässern auf Flächen zur Pflicht, die mehr als 5 Prozent Hangneigung aufweisen.


Diese „Pufferstreifen“ sollen verhindern, dass Düngemittel aus landwirtschaftlich genutzten Flächen in naheliegende Fließgewässer oder Seen abgeschwemmt werden. Anlass für die Änderung des WHG ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018 hat Deutschland gegen die Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Europäischen Nitrat-Richtlinie verstoßen.

Der Verstoß liege darin, dass Deutschland im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe. Dazu gehören auch Maßnahmen an Flächen mit Hangneigung. Nachdem der Bundesrat bereits die neue Düngeverordnung beschlossen hat, sind die Länder zu deren Umsetzung in entsprechende Landesverordnungen bis Ende 2020 verpflichtet.

Die Änderung des WHG tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Erst mit der vollständigen Umsetzung der Düngeverordnung und dem Inkrafttreten der Novelle des WHG wäre das Urteil des EuGH vollständig umgesetzt.

Inwieweit die bundesweite Einführung eines begrünten Gewässerrandstreifens die bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg tangiert, muss noch geprüft werden.



Autor: Herbster, LBV


 

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