Düngeverordnung
Aufzeichnung der Düngungsmaßnahmen
LTZ-Merkblatt Aufzeichnung der Düngungsmaßnahmen
Die Düngeverordnung ist im Mai 2020 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt hat der Betriebsinhaber spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme die Bezeichnung und die Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit, die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes, die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff, aufzuzeichnen (Vorlage auf S. 2; benötigte Anzahl ausdrucken bzw. kopieren).
Autor: Amstutz, LBV