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LBV-Position

Stellungnahme zum Entwurf der Freiflächenöffnungsverordnung in Baden-Württemberg (FFÖ-VO)


Der Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg e. V. (LBV) hat in seiner Vorstandssitzung am 16. Dezember 2016 den vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im November 2016 vorgestellten Sachstand zur FFÖ-VO intensiv diskutiert. Als Ergebnis der Diskussion lehnt der LBV eine Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote in benachteiligten Gebieten ab.


Folgende Punkte haben zu diesem Ergebnis geführt:

  • Der LBV fordert unter anderem in seinem Forderungskatalog zur Landtagswahl für die Legislaturperiode 2016-2021 eine Begrenzung des Flächenverbrauches und des Entzuges landwirtschaftlich genutzter Flächen aus der Bewirtschaftung. Eine Öffnung der Ausschreibungen für Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten würde dies jedoch unterstützen.
  • In der Begründung zum aktuellen Verordnungsentwurf wird im Falle einer Projektrealisierung die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Der Entzug von Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion infolge der Ausweisung von Ausgleichsflächen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft wird vom LBV strikt abgelehnt.
  • Durch die stark kleinräumige Struktur der baden-württembergischen Agrarlandschaft, dem hohen Anteil an Pachtflächen in den Betrieben und den hohen Investitionssummen sieht der LBV nur sehr begrenzte Möglichkeiten, dass landwirtschaftliche Unternehmen selbst erfolgreich Projekte realisieren können und sich so eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit schaffen. Vielmehr würden Photovoltaik-Freiflächenprojekte für Investoren interessant, welche außerhalb der Landwirtschaft stehen. Der Wert eines Grundstücksnach §9 Abs. 1 Nr. 3 Grundstücksverkehrsgesetz richtet sich nach Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 29. April 2016 (BLw 2/12) und vorangegangener Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 16. Juli 2015 in der Rechtssache C-39/14 nach dem Marktwert und nicht mehr wie bislang nach dessen innerlandwirtschaftlichem Verkehrswert. Der LBV befürchtet dadurch erhebliche Verzerrungen am Pachtmarkt mit Nachteilen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.
  • Werden Photovoltaik-Freiflächenprojekte auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten realisiert, greift auch hier nach fünf Jahren die Umwandlung der Fläche in Dauergrünland mit dem dazugehörigen Umbruchverbot. Dies greift massiv in die Bewirtschaftungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Unternehmen ein.


Autor: LBV


 

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