LBV-Position
LBV-Vorstand zur „GAP nach 2013“
1) Greening
- Der Greening-Prozentsatz für die ökologischen Vorrangflächen muss gesenkt werden!
- Die ökologischen Vorrangflächen sind regional und nicht einzelbetrieblich zu definieren!
- Die geforderten Fruchtfolgerestriktionen müssen flexibilisiert werden!
- Flächen auf denen Umweltmaßnahmen (wie z. B.MEKA) stattfinden, Energiepflanzen- und Leguminosenanbau sowie der Anbau von Kurzumtriebsplantagen praktiziert wird und Flächen in Schutzgebieten, müssen als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden!
- Landschaftselemente sind flächenmäßig deutlich stärker zu gewichten!
- Weitere Maßnahmen wie bspw. Precision Farming oder das Durchführen von Mulch- und Direktsaaten müssen für das Greening anerkannt werden!
- Die Greening-Pauschale von 30 Prozent muss deutlich gesenkt werden!
- Die Greening-Auflagen dürfen nicht mit der Basisprämie der Direktzahlungen verknüpft werden!
Grundsätzlich muss die aktive Nutzung aller Ackerflächen eines Betriebes sichergestellt sein.
2) Kappung/Degression
Eine Degression bzw. Kappung der Direktzahlungen wird abgelehnt.
3) Erweiterung von Cross-Compliance-Maßnahmen
Angesichts von 19 bereits bestehenden Cross-Compliance-Verpflichtungen in den verschiedensten Bereichen wird eine weitere Ausweitung von Cross-Compliance-Auflagen (wie z. B. für Moorstandorte) generell abgelehnt.
4) Veröffentlichung der Empfänger von Direktzahlungen
Eine namentliche Veröffentlichung der Empfänger von Direktzahlungen wird abgelehnt.
5) Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete
Angesichts der Bedeutung der benachteiligten Gebiete für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg wird eine Neuabgrenzung, die zu einem 30-prozentigen Verlust dieser Gebiete in Baden-Württemberg führen würde, entschieden abgelehnt. Der Landesbauernverband fordert die Herausnahme des Vorschlags der Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete aus dem Verhandlungspaket der GAP nach 2013.
6) Staatliches Mengenmanagement bei Milch
Der Agrarausschusses des Europäischen Parlaments möchte in einem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments (Änderungsantrag 67 im Plenarsitzungsdokument B7-0080/2013) der Kommission die Befugnis einräumen, im Falle eines schwerwiegenden Ungleichgewichts auf dem Markt für Milch und Milcherzeugnisse denjenigen Milchbauern, die freiwillig ihre Erzeugung verringern, eine Beihilfe zu gewähren und denjenigen Milchbauern, die ihre Erzeugung im gleichen Zeitraum und im gleichen Umfang erhöhen, eine Abgabe aufzuerlegen.
Der Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg lehnt alle Maßnahmen ab, die direkt oder indirekt zu einer staatlich erzwungenen Mengenregulierung des Milchmarktes führen.
7) Umverteilung zwischen 1. und 2. Säule
Eine Mittelumverteilung von der 1. in die 2. Säule wird abgelehnt! Dies gilt auch für die von der Kommission vorgeschlagene Umverteilungsmöglichkeit (max. 5 Prozent) als Zuschlag für die benachteiligten Gebiete.
8) Flächenzuschlag für Junglandwirte
Eine zusätzliche Kürzung der Direktzahlungen für einen Junglandwirtezuschlag wird vom Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg abgelehnt. Er befürwortet jedoch weiterhin eine verbesserte Förderung von Junglandwirten im Agrarinvestitionsförderungsprogramm.
9) Gekoppelte Zahlungen
Nachdem Deutschland 2013 seine Produktion zu 100 Prozent entkoppelt hat, wäre eine Koppelung ein Rückschritt und wird daher abgelehnt.
10) Flächenzuschlag für die ersten 50 ha eines Betriebes
Der Agrarausschusses des Europäischen Parlaments hat in einem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments (Änderungsantrag 61 im Plenarsitzungsdokument B7-0079/2013) den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt bis zu 30 Prozent der jährlichen Direktzahlungen der 1. Säule für einen Flächenzuschlag auf die ersten 50 Hektar beihilfefähiger Fläche umzuverteilen.
Eine solche Umverteilungsmöglichkeit wird vom Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg abgelehnt.
Bad Waldsee, 28.02.2013