LBV-Position
LBV-Vorstand zu FFH-Mähwiesen
FFH-Mähwiesen
Beschluss des Vorstandes des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) im Wortlaut:
Im Land werden die gesetzlich geschützten Biotope (z.B. Hecken, Feldgehölze, Feuchtgebiete usw.) im Auftrag des Landes Baden-Württemberg neu kartiert. Dabei werden auch Flachland-Mähwiesen außerhalb der nach Brüssel gemeldeten
FFH-Gebiete erfasst.
Der LBV fordert diesbezüglich im Rahmen der neuen Förderperiode (2014-2020)
eine einheitliche Förderung von FFH-Mähwiesen innerhalb und außerhalb der
abgegrenzten FFH-Gebiete.
Wie bereits in seiner Stellungnahme vom 12.07.2012 zur Weiterführung des MEKA bekundet, erneuert der LBV seine Forderung, für diese Aufgabe zusätzliche Mittel aus dem Bereich des Naturschutzes zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren ist eine klare und rechtzeitige Information der Eigentümer und
Bewirtschafter in den Land- und Stadtkreisen vor und während der geplanten
FFH-Kartierung unabdingbar.
Stuttgart, 20.05.2014