LBV-Position
LBV-Position zu technischen Grenzwerten bei GVO-Verunreinigungen in Saatgut
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) empfiehlt seinen Mitgliedern seit Langem, kein gentechnisch verändertes (gv) Saatgut auszusäen (siehe LBV-Position aus dem Jahre 2004).
Der LBV begründet dies
- mit der fehlenden Akzeptanz bei den Verbrauchern,
- der gesamtschuldnerischen Haftung für die Landwirte und
- der kleinräumigen Agrarstruktur in Baden-Württemberg.
Der Landesbauernverband bemängelt allerdings, dass von Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) betroffene Landwirte auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben drohen oder eine Entschädigung erst in langwierigen Gerichtsprozessen erstreiten müssen. Das ist jetzt beispielsweise bei der GVO-Verunreinigung im Maissaatgut der Fall (siehe BWagrar 28/2010, Seite 5).
LBV für das österreichische Modell
Deshalb spricht sich der LBV-Vorstand nach intensiver Diskussion bei der Vorstandssitzung am 15. Juli 2010 in Stuttgart für die Einführung des österreichischen Modells aus (27 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme).
In Österreich gilt Nulltoleranz bei der Erstbeprobung von Saatgut. Bei der Zweitbeprobung ist ein technischer Grenzwert von 0,1 Prozent GVO zulässig (siehe Bericht in BWagrar 29/2010, Seite 5).