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Landwirtschaftliche Unfallversicherung


Der Vorstand des Landesbauernverbandes verabschiedete bei der Sitzung am 14. Februar 2007 in der Bauernschule Bad Waldsee folgende Resolution zur Reform der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung:

Der Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Voraussetzungen für angemessene Beiträge zu schaffen, die die Landwirte auch bezahlen können. Daher sind im Bundeshaushalt weiterhin mindestens 200 Mio. € für die landwirtschaftliche Unfallversicherung einzustellen. Die
enorm hohen Rentenaufwendungen (Altlasten), die aus dem jahrzehntelangen rasanten Strukturwandel in der Landwirtschaft resultieren, rechtfertigen die Bundesmittel.

Ziel der Bundesregierung ist u. a. die innerlandwirtschaftliche Beitragsgerechtigkeit auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Davon kann keine Rede sein, solange für Betriebe gleicher Art und Größe in Baden-Württemberg das Mehrfache an Beiträgen als in anderen Bundesländern zu entrichten ist. Deshalb ist ein bundesweiter Solidarausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften notwendig.

Der Landesbauernverband ist gegen den Zusammenschluss der regionalen Sozialversicherträger zu einem bundeseinheitlichen zentralen Bundesträger. Große zen-trale Verwaltungen gewährleisten keineswegs geringere Verwaltungskosten. Sollte jedoch die Entscheidung zugunsten eines Bundesträgers fallen, müssen auf regionaler Ebene die bestehenden Beratungsstrukturen erhalten bleiben.

Die Beitragsbemessung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist stärker als bisher risikoorientiert auszurichten. Die Beitragsmaßstäbe Fläche und Flächenwert allein werden diesem Ziel nicht gerecht. Eine auch am Arbeitsbedarf orientierte Beitragsbemessung berücksichtigt das Unfallrisiko in den Betrieben zielgenauer. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, sind standardisierte Arbeitsbedarfswerte (nach KTBL) anzusetzen. Zudem sind – wie bisher schon beim Forst – Risikogruppen zu bilden, die jeweils ihre eigenen Unfallaufwendungen selbst tragen. Jedoch ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität die Zahl der Risikogruppen gering zu halten. Ohnehin muss die neue Beitragsbemessung weiterhin Solidaritätskomponenten enthalten.





 

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