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Absatzfonds


Der Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg e.V. (LBV) hat auf seiner Sitzung am 25.Oktober 2006 zum Absatzfonds Stellung genommen:

  1. Der LBV hält eine zentrale Absatzförderung für heimische landwirtschatliche Produkte durch Erschließung und Pflege von Märkte im In-und Ausland auch in Zukunft für erforderlich und verfürwortet deshalb der Erhalt eines zentralen Fonds (Absatzfonds).
  2. Der LBV fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Überprüfung des Absatzfonds durch das Bundesverfassungsgericht und den damit in Verbindung stehenden Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der handelnden Institutionen eine schnellstmögliche Novellierung der gestzlichen Grundlagen.
  3. Bei der Novellierung müssen die Möglichkeiten des regionalen Marketing deutlich gestärkt werden.
  4. Die Entscheidung über die Verwendung der Fonds-Mittel muss zukünftig in den Händen der Mittelerbringer, d.h. der deutschen Landwirte liegen.
  5. Es muss für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht das Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig erklärt, sichergestellt werden, dass keinem Landwirt, unabhängig von der Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels, ein Nachteil entsteht.





 

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