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Intervitis: Hauk zur Weinbaupolitik

Land setzt auf Eigenverantwortung und Subsidiarität


Regionale Besonderheiten erfordern regionale Entscheidungsfreiräume. Baden-Württemberg setzt auf Eigenverantwortung und Subsidiarität. Das erklärte Minister Peter Hauk zur Weinbaupolitik bei der 'Weinbaupolitischen Veranstaltung' am 27. November 2016 auf der Intervitis in Stuttgart. Das Land will den Steillagenweinbau als einmaliges Kulturgut schützen und mit 3.000 Euro pro Hektar und Jahr fördern.

Weinbaupolitische Tagung
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Bei der Weinbaupolitischen Tagung auf der Intervitis am 27. November 2016 in Stuttgart: Weinbaupräsident Norbert Weber und Minister Peter Hauk (rechts).
Weinbaupolitische Tagung
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Europaabgeordneter Herbert Dorfmann (MEP) aus Südtirol
Weinbaupolitische Tagung
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Mario Guidi (links), Präsident der Confagricoltura aus Italien, dem Gastland der Intervitis Interfructa Hortitechnica 2016
Weinbaupolitische Tagung
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Minister Peter Hauk
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Stellen sich bei der Weinbaupolitischen Tagung zum Messeauftakt am 27. November 2016 dem Fotografen (von links): Generalsekretär Dr. Rudolf Nickenig vom Deutschen Weinbauverband (DWV), Weinbaupräsident Norbert Weber, Deutsche Weinkönigin Lena Endesfelder und Staatssekretär Peter Bleser vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Weinbaupolitische Tagung
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Viel Prominenz bei der Weinbaupolitischen Veranstaltung am 27. November 2016 bei der Intervitis Interfructa Hortitechnica
Weinbaupolitische Tagung
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Confagricoltura-Präsident Mario Guidi aus Italien (Mitte) mit Kollegen
Weinbaupolitische Tagung
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Deutscher Weinbaupräsident Norbert Weber

Stuttgart, 27. November 2016

Weinbranche fordert in Brüssel mehr Subsidiarität ein

Was die EU als „einfachere und bessere“ Weinbaupolitik versteht, sehen Winzer oft anders. Sie pochen auf das Subsidiaritätsprinzip, wollen mehr Eigenverantwortung auf nationaler Ebene und vor Ort. Die Branche diskutierte Lösungen bei der 'Weinbaupolitischen Veranstaltung' am Sonntag, 27. November 2016, auf der Intervitis in Stuttgart.

Zuerst prüfen, ob ein Problem national geklärt werden kann, bevor EU-weit geregelt wird

Für Norbert Weber, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, ist die europäische Weinbaupolitik eine Frage des „Wie?“. Für ihn ist klar: „Das Subsidiaritätsprinzip in die Tat umsetzen und zuerst prüfen, ob ein Problem auf nationaler Ebene geklärt werden kann, bevor die Regelung in Brüssel erfolgt.“ Als Beispiele nennt er die Genehmigung für Neupflanzungen, Änderungen bei Lastenheften und önologische Ausnahmeregeln.

„Wir wollen nicht nur reaktiv sein, sondern selbst Vorschläge machen“, sagt Mario Guidi, Präsident von Confagricoltura. Drei Organisationen haben sich in Italien zusammengetan, um gemeinsam Vereinfachungen für den Bereich „Rebe und Wein“ voranzubringen.

Beeindruckt von den Innovationen auf der Intervitis

Beeindruckt von den Innovationen auf der Intervitis zeigt sich Peter Bleser. Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium lädt die Weinwirtschaft dazu ein, sich bei der geplanten „kleinen Änderung des Weingesetzes“ einzubringen.

Europaabgeordneter Herbert Dorfmann spricht sich für die klare Abgrenzung von Zuständigkeiten in Europa aus. Das hält er für eine Voraussetzung, damit die EU aus der Krise kommt und mehr Subsidiarität realisiert werden kann. 

Weinbau auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen

„Ein erfolgreicher Weinbau im Land ist auf verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Europäischen Union angewiesen. Darüber hinaus brauchen die Länder und Regionen Freiräume, um diesen Rahmen auszufüllen. Viele Entscheidungen können am besten vor Ort getroffen werden, und Baden-Württemberg ist bereit, gemeinsam mit der Branche Verantwortung zu übernehmen“. Das sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Sonntag, 27. November 2016, in Stuttgart.

Entscheidungen dort treffen , wo Informationen aus erster Hand vorliegen

Die Themenfülle einer zeitgemäßen Weinbaupolitik sei groß und zu vielschichtig. Verantwortung müsse deshalb auf allen Ebenen, EU, Bund und Land, übernommen werden. Baden-Württemberg setze auf Eigenverantwortung und Subsidiarität.

„Immer, wenn die Europäische Union die Ausgestaltung wesentlicher Detailfragen oder die Nutzung von Ausnahmeregelungen auf den Bund oder die Regionen delegiert hat, war das positiv für die Weinbaubetriebe“, betonte Peter Hauk. Vielfach sei dies auch mit einem Zeitgewinn oder einem Abbau unnötiger Bürokratie verbunden gewesen.

Land will steile Handarbeitslagen mit jährlich 3.000 Euro pro Hektar fördern

„Entscheidungen müssen dort getroffen werden, wo Informationen aus erster Hand vorliegen“, sagte Hauk.

Ein gutes Beispiel hierfür wären die sehr steilen Handarbeitslagen, die, vielfach mit ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Trockenmauern durchsetzt, eine Besonderheit Baden-Württembergs seien. „Hier sehen wir uns in der Verantwortung und hier müssen wir mehr tun, als bisher. In Sachen Notifizierung eines Landesförderprogramms sind wir bereits im Gespräch mit Brüssel. Stimmt der Landtag dem Haushaltsentwurf der Landesregierung zu, werden wir die steilen Handarbeitslagen ab Ende 2017, Anfang 2018 mit jährlich 3.000 Euro pro Hektar fördern können“, erklärte der Minister.

Der Weinanbau dort sei aufwändig, arbeitsintensiv und entsprechend teuer. Die betroffenen Weinbaubetriebe seien deshalb auf eine besondere Unterstützung durch die Allgemeinheit angewiesen. Es wäre von großer Bedeutung, durch traditionelle Bewirtschaftung die ökologische Wertigkeit dieser Flächen zu erhalten.

Hintergrundinformationen

Mit insgesamt 28.000 Hektar Rebfläche prägt der Weinbau Baden-Württembergs einzigartige Kulturlandschaft und ist gleichzeitig ein großer Wirtschaftsfaktor auch im Ländlichen Raum. Wein ist ein Kulturgut, dessen Herstellung viel Kompetenz, Geschick und Erfahrung erfordert. Baden-württembergische Weine sind weit über die Region hinaus für ihre Qualität und regionale Typizität bekannt. Der Wein ist zudem ein zentraler Genussbotschafter für das Genießerland Baden-Württemberg.

Im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) können Steilstlagen bislang mit 900 Euro je Hektar und Jahr gefördert werden. In dem neuen Landesförderprogramm ist vorgesehen, die steilen Handarbeitslagen mit 3.000 Euro je Hektar und Jahr zu unterstützen. Das neue Programm kann dann alternativ zur bisherigen FAKT-Förderung genutzt werden.



Autor: hk



 

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