Förderung
Höhere Prämien für Ökolandbau und Agrarumweltmaßnahmen
Dem PLANAK gehören unter Vorsitz von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auch die zuständigen Minister der 16 Bundesländer an. Schmidt erklärte zu dem Beschluss: "Um den Anteil von nachhaltigen und umweltschonenden Bewirtschaftungsmethoden zu erhöhen, muss die Förderung attraktiv bleiben. Dafür haben wir das Fundament gelegt: Die überarbeiteten Fördergrundsätze werden die Akzeptanz von besonders nachhaltigen Produktionsverfahren verbessern. Das gibt Landwirten und Verwaltungen Planungssicherheit für die Zeit ab 2015 – für mich waren das sehr wichtige Anliegen."
Aufgrund des PLANAK-Beschlusses können zudem nun Flächen, auf denen bestimmte MSL-Maßnahmen durchgeführt werden, auch als „ökologische Vorrangflächen“ im Rahmen des sogenannten "Greenings" angerechnet werden. Um in diesem Fall eine Doppelförderung durch Greening und MSL-Förderung zu verhindern, werden die Zahlungen für Agraumwelt- und Klimamaßnahmen entsprechend abgesenkt. Durch die beschlossenen Grundsätze können nun auch neue Fördermaßnahmen zur Anwendung kommen: Künftig unterstützt der Bund die Anlage und Pflege von extensiven Obstbeständen, wie Streuobstwiesen. Bis zum Jahr 2013 wurden diese nur von den Ländern, kofinanziert von der EU, gefördert. Ebenfalls neu ist die Förderung der Zusammenarbeit von Landwirten mit anderen Akteuren im ländlichen Raum, beispielsweise mit Landschaftspflege- oder Naturschutzverbänden. Hierbei stehen gemeinsame regionale oder lokale Konzepte der Landbewirtschaftung im Fokus, um Agrarumweltmaßnahmen an die Bedürfnisse der jeweiligen Standorte anzupassen. Neu ist darüber hinaus, dass auch die Förderung besonders anspruchsvoller Verfahren, die die Vereinbarkeit von Landwirtschaft mit dem Gewässer- und Immissionsschutz verbessern.
Autor: BMEL