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Saisonarbeitskräfte

Begrenzte Einreise erlaubt


Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und Bundesinnenminister Horst Seehofer und haben heute ein gemeinsames Konzept im Bundeskabinett vorgestellt, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Ziel ist es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.

Themenseite www.lbv-bw.de/Coronavirus



Insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus sind die Landwirte auf zahlreiche Arbeitskräfte angewiesen. Viel konnte hier durch die Vermittlung von Helfern aus dem Inland sowie arbeitsrechtliche Flexibilisierungen bereits erreicht werden. Zusätzlich sind die Betriebe aber auf Erntehelfer gerade aus dem Ausland angewiesen. Rund 20.000 Arbeitskräfte waren bis zum aktuellen Einreisestopp nach Deutschland eingereist. Bis Ende Mai werden etwa 100.000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft benötigt.

Strenge Voraussetzungen beim Infektionsschutz
Die eng begrenzten Ausnahmen gelten nur unter strengen Voraussetzungen, die zur Sicherstellung des Infektionsschutzes der Bevölkerung mit dem Robert-Koch-Institut und dem Bauernverband abgestimmt sind. Die Anzahl ausländischer Saisonarbeitskräfte wird auf das notwendige Maß beschränkt. Zusätzlich will die Landwirtschaft Bürgerinnen und Bürger als Erntehelfer gewinnen.

Robert-Koch-Institut erarbeitet Regeln für Einsatz und Unterbringung
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner:„Wir haben heute eine pragmatische und zielorientierte Lösung gefunden, die den berechtigten Anliegen Rechnung trägt – notwendigem Infektionsschutz auf der einen und Erntesicherung auf der anderen Seite. Das ist eine wichtige und gute Nachricht für unsere Bauern. Denn die Ernte wartet nicht, auch Aussaaten kann man nicht verschieben. Um die Verbraucher auch während der Corona-Pandemie mit ausreichend und hochwertigen heimischen Lebensmitteln zu versorgen, sind die Landwirte auf die Mitarbeit ausländischer Saisonarbeitskräfte angewiesen – das sind Fachkräfte auf ihrem Gebiet. Das Robert-Koch-Institut hat für Einsatz und Unterbringung Regeln erarbeitet. Die Einhaltung muss vor Ort kontrolliert werden.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes treffen unsere Bevölkerung hart. Das gilt auch für die Wirtschaft und die Landwirtschaft. Die Maßnahmen sind erforderlich, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Dabei ist es wichtig, Voraussetzungen zu schaffen, damit wir auch während der Pandemie Staat und Wirtschaft am Laufen halten. Heute ist es uns gelungen, einen Weg zu finden, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Sicherung der Ernten miteinander in Einklang zu bringen. Mein Haus hat in enger Abstimmung mit allen Beteiligten Regelungen erarbeitet, die nun zügig umgesetzt werden.“

Im Einzelnen haben die Minister folgende Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Erntearbeiter und Saisonarbeitskräfte vereinbart:

  • Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt.
  • Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund. 10.000 Personen aus dem großen Potential der verschiedenen Personengruppen im Inland (Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter) zu gewinnen.
  • Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen (keine stundenlangen Busreisen durch Europa aus Infektionsschutzgründen). Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauerverbänden die entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Corona-Virus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt (keine Einzelanreise).
  • Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.
  • Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit). Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, max. ca. 20 Personen.
  • Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen.


Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden.

Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden.



Autor: BMEL


 

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