Aufgrund corona- und ASP-bedingten Vermarktungsengpässen bei Ferkeln und Schweinen können gegebenenfalls nicht alle QS- und ITW-Anforderungen im Bereich der Tierhaltung eingehalten werden. Sollte deshalb bei einem QS- oder ITW-Audit eine erhöhte Besatzdichte festgestellt werden und diese ausschließlich der aktuellen Sondersituation geschuldet sein, können in beiden Systemen negative Bewertungen für Kriterien wie Platzangebot oder das Tier-/Tränkeplatz-Verhältnis vorübergehend vermieden werden.
Voraussetzung dafür ist aber, dass eine plausible Erklärung des Tierhalters vorliegt, diese durch den Vermarkter oder Schlachthof schriftlich bestätigt ist und die grundlegenden Tierschutzanforderungen erfüllt werden. Gegebenenfalls ist auch die kurzfristige Unterbringung der Tiere in Ersatzställen möglich.