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Blauzungenkrankheit

Weitere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt


Ministerium empfielt: Tiere gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit impfen zu lassen - Alle Infos unter www.lbv-bw.de/Blauzungenkrankheit

„Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Baden-Württemberg weiter aus. Bisher wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in 14 Rinderhaltungsbetrieben in den Landkreisen Rastatt, Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach festgestellt. Der Schwerpunkt des Geschehens liegt derzeit in Südbaden“, teilte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am Freitag (11. Januar) in Stuttgart mit. Die Ansteckung der Kälber und Rinder wurde bei Blutuntersuchungen der Tiere zum Zweck des Verbringens aus dem Sperrgebiet in freie Bundesländer sowie bei Monitoringuntersuchungen durch das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum festgestellt. Die betroffenen Betriebe stehen unter amtlicher Beobachtung. Die Tiere in allen betroffenen Betrieben zeigten keine Erkrankungserscheinungen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen.



In den Ausbruchbetrieben werden alle Rinder auf Blauzungenkrankheit untersucht und die Tiere geimpft. „Die Ansteckung der Kälber und Rinder ist in den vergangenen Wochen erfolgt. Die durch Stechmücken übertragene Tierseuche breitet sich somit auch während der kalten Jahreszeit im Land weiter aus. Ich appelliere daher insbesondere an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, ihre Tiere gegen BTV-8 als auch gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV-4), das in den letzten Jahren in den Anrainerstaaten nachgewiesen wurde, impfen zu lassen, damit das Seuchengeschehen sich nicht noch stärker im Land verbreitet. Die gilt vor allem, wenn im Frühjahr die Umgebungstemperaturen ansteigen und die Gnitzen wieder vermehrt das Virus übertragen können“, sagte der Minister. Bei der Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit gebe es bereits Engpässe. „Daher ist es wichtig, die Impfungen zeitnah bei den betreuenden Tierarztpraxen anzumelden. So können diese ihren Impfstoffbedarf bei den Impfstoffherstellern frühzeitig anmelden“, so Hauk. Sind die Impfvorräte aufgebraucht, muss bis zur Lieferung von neu produziertem Impfstoff mit einer Zeitdauer von drei bis vier Monaten gerechnet werden.

Hintergrundinformationen:
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern, die durch ein Virus (BTV) hervorgerufen und durch Insekten übertragen wird. Derzeit sind 29 Serotypen des BTV bekannt. Eine BT-Infektion verläuft bei Rindern in der Regel klinisch unauffällig, kann jedoch bei Schafen und Ziegen auch erhebliche Erkrankungen bis hin zu Todesfällen hervorrufen und ist eine von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gelistete Infektionskrankheit von Wiederkäuern und Kameliden. Menschen sind für das Virus nicht empfänglich. Die Übertragung erfolgt durch den Stich bestimmter Arten von infizierten Culicoides-Gnitzen, das heißt durch biologische Vektoren. In Europa ist Culicoides imicola der Hauptüberträger. Die Aktivität der Gnitzen ist stark temperaturabhängig. Beim Stechen eines mit BTV infizierten Wirtstieres nehmen die Gnitzen über das Blut das Virus auf, welches sich anschließend in der Mücke ebenfalls temperaturabhängig vermehrt. Nach dieser Vermehrungsphase in der Mücke reicht ein Stich aus, um ein neues Wirtstier zu infizieren. Eine rein mechanische Übertragung, wie beispielsweise durch andere blutsaugende Insekten ist möglich, spielt aber keine nennenswerte Rolle. Auch eine Virusübertragung durch direkten oder indirekten Kontakt zwischen den Tieren ist weitgehend ausgeschlossen.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg wieder auftritt. Bei dem erheblichen BTV-8-Geschehen in den Nachbarländern Frankreich und Schweiz und der Verbreitung von BTV-4 in Frankreich, im Süden und Südosten Europas war diese Entwicklung zu befürchten. Die Schweiz ist seit ein paar Wochen auch von mehreren BTV-8-Ausbrüchen betroffen, die teilweise in nächster Nähe zur Grenze von Baden-Württemberg liegen.

Ausbruch in Baden-Württemberg
Am 12. Dezember 2018 wurde in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt der erste BTV-8-Ausbruch seit 2009 in Baden-Württemberg wieder festgestellt. Bis dahin war das Land trotz des Infektionsdrucks von außen von einem BTV-4- und BTV-8-Ausbruch verschont geblieben. Die bisher durchgeführten freiwilligen Impfungen haben erheblich dazu beigetragen, dass es in den Tierbeständen in Baden-Württemberg zuvor keinen Seuchenausbruch gab. Das Ausbleiben der Infektion sowie die mangelnde Verfügbarkeit von Impfstoff im vergangenen Jahr hat zu einer Abnahme der Impfbereitschaft geführt. Wegen des steigenden Infektionsdrucks von außen und dem sinkenden Impfschutz im Land nahm das Risiko eines BTV-Ausbruchs im Land zu.

Land empfiehlt Impfung
Die Impfung gegen BTV-4 und BTV-8 ist mit inaktivierten Impfstoffen möglich und wird weiterhin dringend empfohlen. Eine wirksame Immunisierung durch Impfung schützt nicht nur die geimpften Tiere vor Erkrankungen, sondern ermöglicht auch Ausnahmen vom Verbringungsverbot aus dem Sperrgebiet, das bereits für das gesamte Land Baden-Württemberg eingerichtet werden musste. Ein Verbringen von Wiederkäuern in das BTV-8-freie Gebiet in anderen Bundesländern oder in anderen EU-Mitgliedstaaten ist im Wesentlichen nur noch nach erfolgter Impfung gegen BTV-8 möglich. Die Betriebe mit bereits bestehendem Impfschutz haben somit deutliche Handelsvorteile gegenüber Betrieben, in denen nicht geimpft wird. Gegen die Serotypen BTV-4 und BTV-8 werden in Baden-Württemberg seit 2016 Impfungen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Impfungen wurden aufgrund des wachsenden Eintragsrisikos von BTV-8 und BTV-4 aus Frankreich bzw. BTV-4 aus dem Süden und Südosten ermöglicht und werden seither finanziell durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützt. Die Impfkampagne gegen BTV-8 und BTV-4 wird auch in diesem Jahr fortgesetzt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter



Autor: MLR


 

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