Blauzungenkrankheit
Tierhaltererklärung: Verbringen von Tieren innerhalb des gesamten Sperrgebietes
Verbringen von empfänglichen Tieren innerhalb des gesamten Sperrgebietes
Die vom derzeitigen BTV-8-Sperrgebiet betroffenen Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen haben vereinbart, dass mit der vorliegenden Tierhaltererklärung Sperrgebiet ein Verbringen von empfänglichen Tieren Bundesland-unabhängig innerhalb des gesamten Sperrgebietes erlaubt ist. Die Tierhaltererklärung wurde dementsprechend angepasst („Verbringen innerhalb des Sperrgebietes“).
Alles zur Blauzungenkrankheit unter www.lbv-bw.de/Blauzungenkrankheit
Gleichzeitig wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen, eine weitere Tierhaltererklärung für Schafe und Ziegen mit gültigem Impfschutz gegen BTV-8 zu generieren. Die Impfung von Einzeltieren ist hier im Gegensatz zu Rindern nicht aus HIT erkennbar, da bei kleinen Wiederkäuern nur Bestandsimpfungen eingegeben werden können. Mittels Tierhaltererklärung wird nun die gültige Impfung der zu verbringenden Tiere gegen BTV-8 dokumentiert, um ein innerstaatliches Verbringen außerhalb des Sperrgebietes zu ermöglichen.
Im Download finden Sie die "Tierhaltererklärung Sperrgebiet" in der aktuellen Version sowie die neue "Tierhaltererklärung Schaf / Ziege"
Autor: Amstutz / MLR