Blauzungenkrankheit
Tierhaltererklärung aktualisiert
Blauzungenkrankheit
Tierhaltererklärung aktualisiert
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterrichtet nachfolgend über den aktuellen Sachstand für die Verbringung von Schlachttieren und Kälbern aus der Restriktionszone.
- Die Tierhaltererklärung für Kälber wurde dahingehend modifiziert, dass die Biestmilch natürlich „unmittelbar“ nach der Geburt aufgenommen werden sollte.
Zudem wurde in der Fußnote klargestellt, dass der „wirksame Impfschutz“ auch dann gegeben ist, wenn der vom Impfstoffhersteller vorgegebene Abstand für die Wiederholungsimpfungen um bis zu drei Monate überschritten worden ist.
- Zucht- und Nutzrinder können zunächst zeitlich befristet bis zum 28. Februar 2019 (danach wird in Abhängigkeit von der Wetterlage und der Verfügbarkeit von Impfstoff neu beraten) aus der Restriktionszone in die freien Gebiete Deutschlands verbracht werden , wenn sie innerhalb von sieben Tagen vor dem Verbringen mit negativem Ergebnis in der PCR untersucht worden sind und vom Zeitpunkt der Probenahme bis zum Verbringen mittels Repellent gegen Gnitzen geschützt worden sind.
- Rinder zur unmittelbaren Schlachtung können auf Basis der beigefügten Tierhaltererklärung ebenfalls in Schlachtstätten außerhalb des Restriktionsgebietes verbracht werden, wobei Sammeltransporte zulässig sind; eine Repellentbehandlung der Schlachttiere ist nicht erforderlich.
- Nach Mitteilung des Paul-Ehrlich-Institutes wurde am 20. Dezember 2018 eine Charge mit 500.000 Dosen BTV 8-Impfstoff freigegeben. Diese Menge ist für die Grundimmunisierung von 250.000 Rindern ausreichend. Insoweit sollten die empfänglichen Tiere geimpft werden. Der Impfstoff dürfte ab Anfang Januar 2019 zur Verfügung stehen.
Anbei können Sie die aktualisierte Tierhaltererklärung für Kälber downloaden.
Autor: BMEL/hk