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Blauzungenvirus

Rinder, Schafe und Ziegen auch 2021 impfen


Weiterhin Unterstützung der Impfung durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

„Auch im Jahr 2021 sollten Rinder, Schafe und Ziegen möglichst flächendeckend gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) geimpft werden. Aus benachbarten Regionen besteht nach wie vor ein hoher Infektionsdruck für empfängliche Tiere. So gab es neue Ausbrüche in den zurückliegenden Monaten und Wochen in Italien, Frankreich, Luxemburg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Durch die sehr hohe Impfquote 2019 und 2020 konnte in diesem Jahr bisher ein Ausbruch in Baden-Württemberg verhindert werden. Das Ziel muss sein, dass Baden-Württemberg von der EU-Kommission den Status ‚seuchenfrei‘ bezüglich der Blauzungenkrankheit erlangt, um das ungehinderte Verbringen und den Handel von Tieren der empfänglichen Arten in seuchenfreie Zonen wieder zu ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL, am Montag (7. Dezember) in Stuttgart. Dies könne nur durch eine konsequente Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen im nächsten Jahr erreicht werden.



„Die Impfquote auf freiwilliger Basis ist in diesem Jahr in Baden-Württemberg wie schon im zurückliegenden Jahr sehr erfreulich. So wurden vom Januar bis 27. Juni 2020 über 425.000 Rinder sowie annähernd 33.500 Schafe und Ziegen gegen BTV 8 geimpft. Die Impfquote gegen BTV 4 lag bei den Rindern bei über 368 000 Tieren und bei Schafen und Ziegen bei nahezu 30 700 Tieren“, erklärte Minister Hauk.

Die Impfung ist nicht nur zum Schutz der empfänglichen Tiere notwendig, sondern auch Voraussetzung für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen aus dem Sperrgebiet in BTV 8-freie Regionen.

Gegen BTV 8 und BTV 4 stehen Impfstoffe mehrerer Hersteller und zum Teil Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Bei der Impfung im kommenden Jahr ist wie in diesem Jahr vorzugehen. Sie erfolgt durch die bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte. Land und Tierseuchenkasse Baden-Württemberg werden die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 im kommenden Jahr erneut finanziell unterstützen. Bei Rindern werden für jede Impfstoffverabreichung jeweils 0,50 Euro, d.h. insgesamt 1 Euro sowie bei Schafen durch das Land 0,40 Euro und durch die Tierseuchenkasse 0,25 Euro pro Impfvorgang, d.h. insgesamt 0,65 Euro übernommen. Zudem gewährt das Land bei Ziegen einen Impfzuschuss in Höhe von 0,40 Euro pro Impfvorgang.

Wie im vorherigen Jahr hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Voraussetzungen geschaffen, damit die freiwillige Impfung der empfänglichen Tiere auch 2021 möglich ist.

Hintergrundinformationen:
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragenen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Vorzugsweise kann es bei Schafen zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Totgeburten kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Bekämpfung bzw. eine Verhinderung der weiteren Ausbreitung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

  • In Deutschland ist am 12. Dezemebr 2018 erstmals wieder der Ausbruch der Blauzungen-krankheit (BTV-8) nachgewiesen worden, nachdem Deutschland seit 2012 BTV-frei war. Die daraufhin eingerichtete Restriktionszone umfasst Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland komplett und erstreckt sich auf weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern.
  • Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, d.h. zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Die in den letzten Jahren bereits wirksam geimpften Rinder und kleinen Wiederkäuer benötigen im nächsten Jahr nur die einmalige jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist.

Ab 21. April 2021 handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit nach EU-Recht um eine Seuche der Kategorie C, d.h. eine gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/429, die für einige Mitgliedstaaten relevant ist und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme für die jeweilige gelistete Seuche gibt. Davon wird es künftig abhängen, unter welchen Bedingungen Tiere der empfänglichen Arten in diese Staaten bzw. deren Zonen verbracht werden können. Innerhalb von Deutschland sollen die bisherigen Regelungen weitgehend übernommen werden.



Autor: MLR


 

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