Impfung gegen BTV-3 weiterhin möglich und dringend empfohlen
Die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bleibt eine Herausforderung. Mit Beginn der Gnitzen-Saison droht eine neue Infektionswelle. Mit der EU-Zulassung zweier Impfstoffe und einer Änderung der Impfgestattung des Bundes können nun Landwirte ihre Tiere auch weiterhin mithilfe der drei bisher angewendeten Impfstoffe schützen.
Am 20. Februar 2025 hatte die EU in zwei Durchführungsbeschlüssen die Zulassung der zwei spanischen Impfstoffe Syvazul BTV-3 und Bluevac-3 festgelegt. Beide Impfstoffe haben eine Zulassung gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/6 erhalten, die für ein Jahr ab dem Datum der Bekanntgabe dieses Beschlusses gilt. Da es sich um eine Genehmigung „unter außergewöhnlichen Umständen“ handelt, sind die beiden Impfstoffhersteller verpflichtet, innerhalb festgelegter Fristen weitere Auflagen zu erfüllen, gleichzeitig bedeutet dies, dass eine Impfung weiterhin keinerlei Handelserleichterungen mit sich bringt. Syvazul BTV-3 ist ausschließlich für Schafe zugelassen, Bluevac-3 für Schafe und Rinder. Die EMA hat beide Impfstoffe fachlich geprüft und positiv bewertet.
Die spanischen Impstoffe wurden im Rahmen eines zentralen EU-Zulassungsverfahren genehmigt. Der Boehringer-Impfstoff Bultavo 3 wird allerdings im dezentralen Verfahren bearbeitet. Mit der Zulassung von Syvazul BTV-3 und Bluevac-3 ist die bisher geltende nationale Erlaubnis zur Impfgestattung aufgehoben. Das bedeutet, dass der Boehringer Impfstoff Bultavo 3, bis auf die Ausnahme der Vervollständigung der Grundimmunisierung, nicht mehr eingesetzt werden durfte. Ein konkreter Zeitplan für die Zulassung des Boehringer Impfstoffs ist nicht bekannt.
Da allerdings davon auszugehen ist, dass die Lieferkapazitäten der beiden spanischen Impfstoffe sehr begrenzt sind und man damit auf eine Versorgungslücke zusteuert, hat sich der Bauernverband auf Bundesebene dafür stark gemacht, hier eine praktikable Lösung zu finden.
Um einer Impfstoffknappheit mit Beginn der baldigen Gnitzen Saison entgegen zu wirken, wurde vom Bund am 07.03.2025 eine Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit erlassen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt Samstag, den 8. März in Kraft. Diese Eilverordnung ermöglicht für die folgenden sechs Monate befristet die weitere Anwendung der drei BTV-Impfstoffe, darunter auch des in Deutschland bisher überwiegend genutzten und lieferbaren BTV-3-Impfstoffs Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim, welcher in ausreichender Menge lieferbar ist. Damit wird einem Therapienotstand vorgebeugt und die Möglichkeit zur flächendeckenden und rechtzeitigen Impfung empfänglicher Tiere weiterhin gewährleistet.
Die entsprechende Pressemitteilung des BMEL finden Sie hier »
Wir empfehlen weiterhin dringend, alle Rinder, Schafe und Ziegen schnellstmöglich gegen BTV-3 zu impfen. Auch die Stiko Vet wiederholt die dringende Empfehlung, empfängliche Wiederkäuer im kommenden Frühjahr gegen BTV-3 impfen zu lassen. Besonders gefährdet sind Regionen, die im letzten Jahr wenig betroffen waren und in denen die Impfabdeckung gering ist. Empfängliche Wiederkäuer, die im vergangenen Jahr grundimmunisiert wurden, sollten vor der Gnitzensaison 2025 eine einfache Wiederholungsimpfung erhalten. Die Durchseuchung ist in betroffenen Herden lückenhaft. Um in der kommenden Virussaison Verluste zu vermeiden, ist die Impfung auch in Beständen wichtig, in denen im vergangenen Jahr bereits Fälle von Blauzungenkrankheit festgestellt wurden. Die Impfung mit einem serotypspezifischen Impfstoff ist die einzige Möglichkeit, um Schäden durch Tierverluste, Aborte und Leistungsrückgang nachhaltig vorzubeugen.
Die vollständige Empfehlung finden Sie unten im Download-Bereich zum kostenlosen Herunterladen.
Autor: la