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Aufbau eines Betriebsmessnetzes - Teilnehmer gesucht!

Aufbau eines Betriebsmessnetzes zur Ermittlung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln


Seit Juli 2020 ist das Biodiversitätsstärkungsgesetz (BiodivG) in Kraft. Eines der Ziele ist die Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 bis 50 Prozent bis 2030. Die Reduktion umfasst gleichermaßen Maßnahmen in der Landwirtschaft, im Forst, im Haus- und Kleingarten, bei öffentlichen Grünflächen sowie im Verkehrsbereich. Um die Reduktion in der Landwirtschaft messen und bewerten zu können, wurde damit begonnen ein Betriebsmessnetz aufzubauen. Der Landesbauernverband (LBV) ruft seine Mitglieder zur Teilnahme am neuen Betriebsmessnetz auf!

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Hintergründe und Rahmenbedingungen informieren.


Ziel

Ziel

Was ist das Ziel des Betriebsmessnetzes?

Das Betriebsmessnetz zielt darauf ab, Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erheben. Insgesamt werden 420 Datensätze benötigt. Dabei bildet die Gesamtheit aller Daten eines Betriebes bzgl. einer Kultur einen Datensatz. Daten zu den folgenden Ackerbaukulturen werden benötigt: Winterweizen, Wintergerste, Sommergerste, Mais, Speisekartoffeln, Zuckerrüben, Winterraps und Körnerleguminosen. Zur Identifizierung des Ist-Zustandes wurde der Mittelwert der Daten aus den Jahren 2016 bis 2019 gebildet. Nun werden Daten für die jährliche Neuerhebung bis zum Jahr 2030 benötigt. Mit diesen Angaben sollen Aussagen über die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln abgeleitet werden.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Welche Teilnahmebedingungen gibt es?

Folgende Betriebe können teilnehmen:

  • Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebe
  • Durchführung des Pflanzenschutzes nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz
  • PAPA-Betriebe

Folgende Betriebe sind von der Teilnahme ausgeschlossen:

  • Ökologisch wirtschaftende Betriebe
  • Mitglieder im Netz „Vergleichsbetriebe"
  • Mitglieder im Demobetriebsnetz zur Pflanzenschutzmittelreduktion in BW

Aufwandsentschädigung

Aufwandsentschädigung

Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Als Ausgleich für die Teilnahme am Betriebsmessnetz und der Übermittlung der Daten erhalten die Betriebe eine finanzielle Vergütung. Liefert ein Betrieb Daten für mehrere Kulturarten, so bekommt er die jährliche Aufwandsentschädigung pro Kulturart.

Datenerhebung

Datenschutz

Welche betriebsbezogenen Daten werden erhoben?

Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt anonymisiert durch den LBV! Eine Rückverfolgung auf einzelne Betriebe ist nicht möglich. Auch wird es keine einzelbetriebliche Auswertung geben.

Die folgenden betriebsbezogenen Daten werden erhoben:

  • Anonyme Betriebskennung (wird vom LBV vergeben)
  • Angaben des Boden-Klima-Raumes und der Erhebungsregion
  • Gesamtanbaufläche für die jeweilige Kultur

Die folgenden Angaben zu den Pflanzenschutzmittelanwendungen werden erhoben:
Jede einzelne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss dokumentiert werden. Anzugeben sind:

  • Das Datum der Anwendung
  • Der vollständige und exakte Name des Pflanzenschutzmittels
  • Die ausgebrachte Aufwandmenge
  • Die tatsächlich behandelte Fläche [ha] (nur bei Teilflächenbehandlung erforderlich)

In welchem Abstand erfolgt die Datenerhebung?
Die Daten werden jährlich bis Mitte Januar für das jeweilige Vorjahr (Ernte der jeweiligen Kulturart) übermittelt.

Teilnahme

Ansprechpartner

Dr. Dominik Modrzejewski

Dr. Sc. agrar

Referent Pflanzliche Erzeugung, Geschäftsführer Verband baden-württembergischer Saatguterzeuger e. V.

Silke Binner

Sekretariat Agrarreferate / Marktdaten


T 0711 2140-123
F 0711 2140-177

silke.binner@lbv-bw.de