Afrikanische Schweinepest
Allgemeinverfügungen überarbeitet – Erleichterungen für Sperrzone II
Die Afrikanische Schweinepest ist weiterhin präsent im Nord-Westen von Baden-Württemberg.
Inzwischen sind 10 Fälle bei Wildschweinen bekannt, davon 9 nördlich der A6 bei Mannheim. Da das betroffene Gebiet durch den Festzaunbau aber klar abgegrenzt werden kann, konnten die Allgemeinverfügungen für die Sperrzone II angepasst werden.
Die neuen Allgemeinverfügungen sind seit dem 17.4.2025 in Kraft. Für Landwirte gibt es Erleichterungen für die Bewirtschaftung von Flächen. Die Frühjahrsarbeiten auf dem Feld, auch im Sonderkulturbereich, können ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Die Ernte und Mahd ist zukünftig nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern muss lediglich angezeigt werden.
Auch für die Allgemeinbevölkerung gibt es im Rhein-Neckar-Kreis Lockerungen. Die Leinenpflicht für Hunde gilt dort nur noch in Waldgebieten sowie innerhalb von Weinbauflächen. Jagd ist unter Auflagen ebenfalls möglich.
Die vollständigen, verbindlichen Vorgaben entnehmen Sie bitte den entsprechenden Allgemeinverfügungen und informieren sich regelmäßig, ob es ggf. Änderungen gibt.
Allgemeinverfuegung Landwirtschaft Rhein-Neckar ASP Sperrzone II, 16.04.2024
Allgemeinverfuegung Rhein-Neckar ASP Sperrzone II, 16.04.2024
Allgemeinverfuegung Landwirtschaft Mannheim ASP Sperrzone II, 17.04.2024
Allgemeinverfuegung Landwirtschaft Mannheim ASP Sperrzone II, 17.04.2024
Für die Sperrzone I gelten weiterhin die Allgemeinverfügungen » vom 6. Dezember 2024.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Kreise:
- Mannheim: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/sicherheit-und-ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-asp
- Rhein-Neckar-Kreis: https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/afrikanische+schweinepest.html
- Heidelberg: https://www.heidelberg.de/schweinepest
Autor: ab
Quelle: LBV