ASP im Rhein-Neckar-Kreis
Aktualisierte Allgemeinverfügungen für Mannheim, Rhein-Neckar und Heidelberg
Die folgenden Ausführungen stellen einen Ausschnitt der jeweiligen Änderungen dar. Bitte orientieren Sie sich für detailliertere Informationen an den aktualisierten Allgemeinverfügungen.
Mannheim:
Sperrzone II:
- Es gibt weitere Ausnahmen zur Anleinpflicht bei der bestimmungsgemäßen Nutzung und für das Training von Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunden
- Für Waldkindergärten ist es nun gestattet die befestigten Wege zu verlassen, um sich auf einer üblicherweise genutzten Aufenthaltsfläche zu bewegen
- Die Nutzung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen ist innerhalb bebauter Ortsteile erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 300 Metern zum Waldrand eingehalten wird. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern außerhalb bebauter Ortsteile bedarf weiterhin der Einzelgenehmigung
- Es herrscht ein absolutes Jagdverbot in der festgelegten Sperrzone II innerhalb eines 3 km-Radius um positive ASP-Befunde.
- Änderungen hinsichtlich der Jagd entnehmen Sie bitte der verlinkten Allgemeinverfügung ab S. 4
- Bei der Jagdausübung müssen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
AV Mannheim Sperrzone II 24.09.2024
AV Mannheim Sperrzone II Landwirtschaft 24.09.2024
Rhein-Neckar:
Sperrzone I:
- Bewegungs- und Erntejagden sind mit Einschränkungen erlaubt
- Bei der Jagdausübung müssen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Sperrzone II:
- Leinenlänge von max. 5m bei der Leinenpflicht für Hunde wird angeordnet
- Bei forstwirtschaftlichen Tätigkeiten muss die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen jederzeit gewährleistet sein
- Das Betreiben eines Maislabyrinths ist weiterhin untersagt, allerdings können Ausnahmen auf Antrag genehmigt werden, wenn ein Konzept nachgewiesen wird, welches den Aufenthalt von Wildschweinen in dem Labyrinth ausschließt.
- Es gab Ergänzungen bei den Ausnahmen zum Jagdverbot (einsehbar ab S. 5)
- Weitere Ausführungen bei der Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden
- Erweiterung des Gebiets zur Fangjagdausübung
- Ausführung der Beizjagd mit Greifen und Falken
- auch die Einzeljagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Raubwild wird unter bestimmten Bedingungen gestattet
- Bei der Jagdausübung müssen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
AV Rhein-Neckar Sperrzone I 24.09.2024
AV Rhein-Neckar Sperrzone II 24.09.2024
AV Rhein-Neckar Sperrzone II Landwirtschaft 24.09.2024
AV Rhein-Neckar Sicherheitszone 24.09.2024
Heidelberg:
Sperrzone I:
- Bewegungs- und Erntejagden sind in bestimmten Statteilen (südlich des Neckars) unter Einhaltung genannter Biosicherheitsmaßnahmen nun erlaubt; nördlich des Neckars sind sie weiterhin untersagt, aber Ausnahmen sind möglich