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Restriktionszonen

Neue Allgemeinverfügungen für Mannheim, Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis


Da die Restriktionszonen mit Wirkung 20. August 2024 in die Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 aufgenommen wurden, wurde eine Anpassung der Allgemeinverfügungen notwendig.Die neugefassten Allgemeinverfügungen können Sie im unteren Teil des Beitrags downloaden.


Restriktionszonen 22.08.2024
Restriktionszonen 22.08.2024

Was hat sich geändert?

Die bisherige infizierte Zone wird umbenannt zur Sperrzone II, die bisherige Pufferzone wird zur Sperrzone I. Im alltäglichen Sprachgebrauch wurden die Begriffe schon bisher parallel verwendet.Daneben wurden auch kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen.

Die folgende Aufzählung stellt einen Ausschnitt dar, um einen Überblick über alle Maßnahmen zu bekommen, informieren Sie sich bitte direkt in der entsprechenden Allgemeinverfügung.

Sperrzone II

  • Angeln ist unter Einhaltung des Wegegebots möglich.
  • Forstwirtschaftliche Tätigkeiten sind grundsätzlich wieder gestattet, sollten aber auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben.
  • Das Betreiben von Maislabyrinthen ist verboten.
  • Die Nutzung von motorisierten Gleitschirmen, Motorschirmen oder vergleichbaren Luftsportgeräten über der Sperrzone II ist untersagt.
  • Wildcampen ist verboten.

Sperrzone I

  • Die Errichtung von Zäunen ist nun auch in dieser Zone möglich und muss geduldet werden.

 

Neue Allgemeinverfügungen Rhein-Neckar-Kreis

Allgemeinverfügung Rhein-Neckar Sperrzone

Allgemeinverfügung Rhein-Neckar Sperrzone II

Allgemeinverfügung Rhein-Neckar Sicherheitszone

Allgemeinverfügung Rhein-Neckar Landwirtschaft

Neue Allgemeinverfügungen Heidelberg

Allgemeinverfügung Heidelberg

Neue Allgemeinverfügungen Mannheim

Allgemeinverfügung Mannheim Sperrzone II

Allgemeinverfügung Mannheim Sperrzone II Landwirtschaft

Sollte die aktuelle Situation für Sie oder jemanden den Sie kennen, belastend sein, möchten wir Ihnen das kostenfreie Beratungsangebot der SVLFG ans Herz legen:Unter der Telefonnummer 0561 785-10101 erreichen Sie 24 Stunden an allen sieben Tagen der Woche ausgebildete Psychologen. Diese von der SVLFG beauftragten Experten wissen über die Belange und die aktuellen Notsituationen in den grünen Berufen Bescheid. Sie versuchen in einer akuten Krise zu stabilisieren und zu unterstützen. Informationen zur Krisenhotline hat die SVLFG auch im Internet unter www.svlfg.de/krisenhotline bereit gestellt. Nutzen Sie das Angebot und geben Sie die Nummer auch an eventuell Betroffene weiter.





 

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