Seuchenverlauf
Sommer 2024: Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz
Aktuelle Meldungen finden Sie im News-Feed unter "Aktuelles" auf www.lbv-bw.de/AfrikanischeSchweinepest ».
23.08.2024: Inzwischen wurden die von Restriktionen betroffenen Gebiete offiziell bei der EU gelistet und damit in die Anhänge I bzw. II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 aufgenommen. Dadurch wurde eine Anpassung der Allgemeinverfügungen notwendig. Die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen finden Sie in folgendem Beitrag hier »
12.08.2024: Der Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadt Mannheim haben ihre Allgemeinverfügungen für die verschiedenen Zonen sowie das Bewirtschaften von Feldern veröffentlicht. Alle Dokumente bzw. weiterführende Links finden Sie im Beitrag hier »
09.08.2024: Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht, das hat das MLR nun in einer Pressemitteilung bestätigt. Das Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) hat am gestrigen Donnerstag (8. August) mitgeteilt, dass bei einem Wildschwein, welches in der Nähe von Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) krank erlegt wurde, mittels PCR-Test das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) steht zur Stunde noch aus. Damit sprechen wir aktuell noch von einem Verdachtsfall. Der nachgewiesene ct-Wert – also die Virenlast – wies jedoch eine eindeutige Höhe auf. Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises führt mit Unterstützung anderer Behörden im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und wird entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Diese werden für heute Abend erwartet. Durch den Seuchenausbruch bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Deshalb müssen in Baden-Württemberg nunmehr bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen werden.
Alle weiterführenden Infos finden Sie hier »
01.08.2024: Präventiv haben inzwischen auch die an die Pufferzone angrenzenden Kreise entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die ein verstärktes Monitoring bei Falltieren im Hausschweinebestand sowie bei Wildschweinen vorsehen. Aktuell gilt dies für den Neckar-Odenwald-Kreis, die Stadt Heidelberg, dem Main-Tauber-Kreis und Teile des Landkreises Karlsruhe. Ausführliche Informationen finden Sie in folgendem Beitrag »
31.07.2024: Der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Mannheim haben die entsprechenden Allgemeinverfügungen für die von der ASP betroffenen Restriktionszonen veröffentlicht. Diese finden Sie in folgendem Beitrag hier »
30.07.2024: Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat weiterführende Informationen veröffentlicht, nachdem Restriktionszonen in der Stadt Mannheim sowie in Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis eingeführt wurden.
29.07.2024: Am Samstag, 27.07.2024 wurde bei einem Wildschwein nahe Einhausen (Kreis Bergstraße, Hessen) ebenfalls die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Der Fundort liegt deutlich weiter südlich als die bisherigen Fälle, sodass eine Anpassung der Restriktionszonen notwendig ist. Damit werden voraussichtlich auchTeile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II liegen. Der genaue Verlauf der Restriktionszonen wird noch erarbeitet, ebenso die dazugehörigen Allgemeinverfügungen.
24.07.2024: In Hessen wurde in zwei weiteren Hausschweinebeständen (17 und 170 Tiere) die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Die Zahl der positiven Wildschweine in Hessen ist inzwischen auf 43 angestiegen, in Rheinland-Pfalz gab es insgesamt 10 positive Funde.
18.07.2024: In Hessen wurde in einem weiteren Hausschweinebestand das ASP-Virus amtlich bestätigt. Der Betrieb hält über 1.100 Mastschweine, diese wurden umgehend gekeult. Der betroffene Betrieb liegt in Stockstadt, etwa 4 km vom ersten Fall in Biebesheim entfernt, ebenfalls im Kreis Groß-Gerau. In der Wildschweinepopulation gab es in Hessen inzwischen 38 positive Nachweise, in Rheinland-Pfalz bleibt es weiterhin bei fünf positiven Wildschweinen.
09.07.2024: Bei zwei Wildschweinen in Grimbsheim (Landkreis Alzey-Worms) wurde das Virus amtlich bestätigt. Damit ist die Afrikanische Schweinepest nun auch in Rheinland-Pfalz angekommen. Der Fundort der beiden Tiere liegt zwar noch innerhalb der bisherigen infizierten Zone, es ist jedoch mit einer deutlichen Vergrößerung der bisherigen Restriktionszonen zu rechnen. Zudem gibt es einen weiteren Verdachtsfall in Oppenheim im Kreis Mainz-Bingen. Auch dieses Gebiet liegt bereits innerhalb der bestehenden Restriktionszonen.
08.07.2024: Inzwischen wurden in Hessen über Wildschweine auf ASP untersucht, bei 12 Tieren fiel der Nachweis positiv aus. Die Restriktionszonen wurden dementsprechend angepasst, dadurch sind nun aktuell etwa 35.000 Hektar innerhalb Zone und es gelten besondere Auflagen für Jagd und Landwirtschaft. Die Zahl der betroffenen Schweine hat sich auf etwa 10.000 verdoppelt, betroffen ist nun auch die Besamungsstation in Griesheim.
Zudem wurde in einem Kleinstbetrieb mit 9 Hausschweinen im Kreis Groß-Gerau ebenfalls das ASP-Virus nachgewiesen. Hier wurden nun zusätzlich eine Schutzzone Radius 3 km) sowie eine Überwachungszone (Radius 10 km) eingerichtet.
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk sicherte Hessen Unterstützung bei der Kadaversuche zu. Gleichzeitig appellierte er an die Landwirte, aber auch an die Bevölkerung, weiterhin besonders achtsam zu sein und verwies auf die Biosicherheitsberatung des Tiergesundheitsdienstes. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier »
24.06.2024: Fünf weitere ASP-infizierte Wildschweine gefunden! Am 15. Juni wurde im Landkreis Groß-Gerau, Südhessen, erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Seitdem wurden im Laufe der vergangenen Woche 23 tote Wildschweine untersucht. Sechs davon waren positiv auf ASP getestet worden. Die Ergebnisse von 6 Proben stehen noch aus. Das Umweltministerium teilte mit, dass alle infizierten Tiere innerhalb der 7.300 Hektar umfassenden Kernzone (ca. 500 m vom Erstfund entfernt) im Landkreis Groß-Gerau gefunden wurden.
18.06.2024: Am Samstag, 15. Juni, wurde bei einem im Landkreis Groß-Gerau, südlich von Rüsselsheim, aufgefundenen Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Um den Fundort herum werden nun im Radius von 15 Kilometern entsprechende Restriktionszonen eingerichtet. Diese betreffen neben dem Landkreis Groß-Gerau auch den Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Zudem liegen in Rheinland-Pfalz der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz teilweise im Restriktionsgebiet.
Auf einen Blick:
- Innerhalb der Restriktionszone befinden sich etwa 60 schweinehaltende Betriebe mit rund 5.000 Tieren
- Fundort befindet sich in der Nähe zu zwei Autobahnen
- Die Landkreise haben inzwischen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen mit infizierter Zone und Kernzone.
- Unter anderem gilt eine absolute Jagdruhe, Hunde sind an der Leine zu führen.
- Die Verbringung von Schweinen oder bestimmte Erzeugnisse aus der Restriktionszone ist ebenfalls untersagt.
- Gras, Heu und Stroh, das in der Infizierten Zone gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden (Ausnahme: Gewinnung mindestens sechs Monate vor der Festlegung der Infizierten Zone, vor Verwendung mindestens für sechs Monate vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder für mindestens 30 Minuten mit mindestens 70° C behandelt)
- Es besteht zunächst für 14 Tage ein Verbot der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte auf den Flächen.
- Die Kernzone wird zusätzlich durch einen Zaun abgesichert.
- Der Fall macht wieder einmal deutlich, dass man trotz bester Schutzmaßnahmen nie eine hundertprozentige Sicherheit vor einem Eintrag schaffen kann. Insbesondere auch in Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit gilt daher nochmals der Appell, keine Wurst- und Fleischprodukte nach Deutschland einzuführen und Speisereste nur in verschlossene Behälter zu entsorgen.
- Weitergehende Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Hessen finden Sie hier auf der Webseite des Hessischen Bauernverbandes sowie hier auf den Seiten des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.
Biosicherheit weiter konsequent umsetzen
Für schweinehaltende Betriebe stellt die Afrikanische Schweinepest (ASP) ein existenzbedrohendes Risiko dar. Eine bestmögliche Biosicherheit in den Betrieben ist die Grundvoraussetzung, um eine Seucheneinschleppung in die Hausschweinebestände zu verhindern. Die Bedeutung eines ASP-Ausbruches für schweinehaltende Betriebe ist neben dem Verlust des Tierbestandes auch ein möglicher Verlust der Genetik und eine Bestandssperre mit daraus folgenden Platz- und Tierschutzproblemen. Umso wichtiger ist es, die eigene Tierhaltung vor dem Eintrag von Krankheitserregern durch Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Eine verbesserte Biosicherheit bringt zusätzlich den Nutzen bei der Vorbeugung und Bekämpfung anderer Krankheitserreger wie z.B. Salmonellen, Influenza und PRRS. Eine erste Einschätzung über für den eigenen Betrieb bietet beispielsweise die Risikoampel der Universität Vechta (hier finden Sie mehr dazu). Weitere Informationen dazu finden Sie zudem hier auf der Themenseite unter dem Reiter „Biosicherheit“.
17.06.2024: Am Samstag, 15. Juni, wurde bei einem im Landkreis Groß-Gerau, südlich von Rüsselsheim, aufgefundenen Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Um den Fundort herum werden nun im Radius von 15 Kilometern entsprechende Restriktionszonen eingerichtet. Diese betreffen neben dem Landkreis Groß-Gerau auch den Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Zudem liegen in Rheinland-Pfalz der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz teilweise im Restriktionsgebiet. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals an alle schweinehaltenden Betriebe appellieren, weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Biosicherheit zu legen und bei Auffälligkeiten sofort den Tierarzt zu verständigen. Auch tot aufgefundene Wildschweine sollten umgehend gemeldet werden!