Milchsonderbeihilfe

Antragsverfahren läuft


Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat das Milchsondermaßnahmengesetz beschlossen. Damit können Kuhmilcherzeuger, die ihre Milchanlieferung im Beibehaltungszeitraum im Vergleich zum Bezugszeitraum nicht gesteigert haben, eine Beihilfe für ihre gesamte vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 gelieferte Milch beantragen.



Kuhmilcherzeuger, die ihre Milchanlieferung im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) nicht gesteigert haben, können eine Beihilfe von mindestens 0,36 Cent/kg für ihre gesamte vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 gelieferte Milch beantragen. Da zu erwarten ist, dass nicht alle deutschen Milcherzeuger an der Maßnahme teilnehmen werden, wird die Beihilfe voraussichtlich höher ausfallen. Die Beihilfe kann in zwei Tranchen ausgezahlt werden. Mit dem Beihilfeantrag können die Kuhmilcherzeuger einen Antrag auf Auszahlung der ersten Tranche in Höhe von 0,18 Cent/kg beantragen.

 

Antrag muss schriftlich und elektronisch gestellt werden

Anträge können mit einem Online-Formular gestellt werden, das ab Beginn der Antragsfrist auf der Internetseite des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere www.hi-tier.de zur Verfügung steht. Das Formular ist vollständig ausgefüllt zunächst elektronisch an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu übermitteln und gleichzeitig in ausgedruckter Form zu unterschreiben und mit den Anlagen per Post an die BLE zu übersenden. Der Antrag muss sowohl elektronisch als auch schriftlich bis Fristende bei der BLE vorliegen. Anlagen sind die Milchgeldabrechnungen für den Zeitraum Dezember 2015 bis November 2016. Besser noch ist es, wenn der Erstankäufer eine Bestätigung über die Milchlieferungen von Dezember 2015 bis November 2016 erstellt, aus der ersichtlich wird, wie viel Menge auf den dreimonatigen Bezugszeitraum entfällt.

Die Antragsfrist endet bereits am dritten Montag nach Inkrafttreten der Verordnung. Auf den Internetseiten www.bmel.de sowie www.ble.de wird zeitnah darüber berichtet.

 

Voraussichtlicher Zeitplan:

  • 1./2. bis 16. Januar 2017: Antragsstellung mit Nachweisen bei der BLE
  • spätestens bis 28. Februar 2017: Auszahlung der Vorschusszahlung, falls diese mit beantragt wurde
  • spätestens bis 14. Juni 2017: Nachweiserbringung des Antragsstellers bei der BLE und
  • spätestens bis 29. September 2017: Auszahlung der Beihilfe von der BLE

Alle weiteren Informationen insbesondere auch zu Sonderregelungen und sonstigen Bedingungen und können unter http://www.bauernverband.de/nationale-massnahmen-milch heruntergeladen werden.



Autor: Horst Wenk, LBV



 

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